Landkreis Schmalkalden-Meiningen – Mehr Geld für Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden

Gastbeitrag von Christopher Eichler

In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag eine wichtige Entscheidung für die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden getroffen: Auf Vorschlag von Landrätin Peggy Greiser wurde eine Anpassung der Denkmalförderrichtlinie vorgenommen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die Anpassung der Denkmalförderrichtlinie zielt darauf ab, die finanzielle Unterstützung für Eigentümer historischer Gebäude zu verbessern.

Dies soll dazu beitragen, die Attraktivität von Projekten zum Erhalt und zur Sanierung der altehrwürdigen Gebäude zu steigern und das kulturelle Erbe des Landkreises zu bewahren.

Mit der neuen Richtlinie können für Denkmalpflege-, Sicherungs-, Reparatur-, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten Zuwendungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragt werden, zuvor lag die maximale Fördersumme bei 3.000 Euro.

Der für die Denkmaleigentümer zu leistende Eigenanteil wird auf ein Drittel der beantragten Summe reduziert.

Landrätin Peggy Greiser betont: „Wir wissen alle, dass Denkmäler unverzichtbare Schätze in den Ortsbildern unseres Landkreises sind. Und wir wissen auch alle, was es bedeutet, solche altehrwürdigen Gebäude zu unterhalten und zu sanieren“, so die Landrätin.

„Wir wollen in dieser aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage aber auch Anreize setzen, damit wieder mehr Investitionen zustandekommen. Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Denkmaleigentümer, aber auch für unsere Bauwirtschaft, gerade für kleinere mittelständige Handwerksbetriebe.“

In den vergangenen zwei Jahren sind die Anträge für Zuschüsse nach der Richtlinie stark zurückgegangen – vermutlich aufgrund der hohen Inflation sowie der gestiegenen Baupreise, die gerade auch Denkmaleigentümer bei den oft sehr aufwendigen Arbeiten besonders hart treffen.

Dies lässt befürchten, dass teilweise auch notwendige Baumaßnahmen auf der Strecke bleiben und es teilweise auch zu einem Verfall von Objekten mit den entsprechenden Folgeproblemen für den Landkreis sowie die Städte und Gemeinden kommt.

Hier will der Landkreis entsprechende Vorsorge treffen.

Die Beschlussvorlage für die Anpassung der Denkmalförderrichtlinie wurde bereits im Vorfeld ausführlich diskutiert und erarbeitet.

Sie berücksichtigt die Bedürfnisse sowohl der Denkmaleigentümer als auch der Bauwirtschaft und schafft somit eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Die neue Denkmalförder-Richtlinie finden Sie auf www.lra-sm.de.