Vergabeverfahren gestartet – Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis SM auf dem Weg

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Eine Task Force des Landratsamtes hat in dieser Woche die Weichen für eine baldige Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber gestellt.

„Wir sind bereits in die Vergabe gestartet“, berichtet Landrätin Peggy Greiser. Nachdem in der Vorwoche die Entscheidung für eine kommunale Lösung gefallen sei, habe sie kurzfristig eine Task Force einberufen, die mit Hochdruck an der Umsetzung arbeite.

„Nach unseren Recherchen gibt es in Deutschland fünf, sechs Landkreise und kreisfreie Städte, die bereits mit einer Bezahlkarte arbeiten. Wir wissen, welche Systeme dort zum Einsatz kommen. Das hat uns sehr geholfen, um mögliche geeignete Anbieter zu identifizieren“, so Greiser weiter.

„Dort, wo es kurzfristig möglich war, haben wir Kontakt aufgenommen und Erfahrungswerte erfragt.“

Parallel habe man die vergaberechtlichen Voraussetzungen geprüft und das Leistungsverzeichnis für die Angebotsabfrage erstellt.

„Nach der Entscheidung des Bundes und der Bundesländer über die einzuhaltenden Mindeststandards für die Bezahlkarte in dieser Woche, konnten wir dann endlich loslegen.“

Insgesamt seien fünf Anbieter im Rahmen einer beschränkten Vergabe angeschrieben worden. Ziel sei es, noch im Februar den wirtschaftlichsten Anbieter zu beauftragen.

Die Bezahlkarte soll dann in einer ersten Stufe für eine begrenzte Anzahl von Asylbewerbern – im Idealfall ab März – eingeführt werden, bevor dann in den Folgemonaten sukzessive alle Asylbewerber mit der neuen Bezahlkarte ausgestattet werden.

„Wie schnell die Umsetzung am Ende gelingt, hängt nun aber auch ein Stück weit von den Anbietern ab“, sagt Greiser. Spätestens im April wollen wir aber mit der Karte am Start sein.

„Ich kann aber mit Sicherheit sagen, dass wir schneller sein werden als alle Landkreise in den 14 Bundesländern, die sich an der bundesweiten Vergabe beteiligen. Hier ist erst im Sommer mit dem Abschluss des Vergabeverfahrens zu rechnen. Wann die tatsächliche Umsetzung in den einzelnen Landkreisen bei so einem Großauftrag erfolgt, steht in den Sternen.“

Die kommunale Lösung biete auch den Vorteil, dass man sich auf kompatible und technisch auf die Behörde zugeschnittene Lösungen konzentrieren kann.

„Durch die Einführung der Bezahlkarte wollen wir den Verwaltungsaufwand reduzieren und gleichzeitig die Überweisung deutscher Steuergelder in die Herkunftsländer verhindern. So tragen wir auch zur Bekämpfung der menschenverachtenden Schlepperkriminalität bei“, macht Greiser deutlich.

Eine von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe unter hessischem Vorsitz hatte nach der Entscheidung zur bundesweiten Einführung der Bezahlkarte ein Modell für eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen

Mindeststandards erarbeitet, die auch der Landkreis berücksichtigen wird. Geeinigt hat man sich unter anderem darauf, dass es sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung) handeln soll, die das Auszahlen von Bargeld ersetzt.

Leistungsberechtigte sollen perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten. Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Bundesland selbst.

Die technischen Möglichkeiten der Bezahlkarte aber sollen in allen Ländern einheitlich sein. Nicht vorgesehen sind ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland.

Eine Einsicht in den Guthabenstand durch den Leistungsberechtigten soll ermöglicht werden. Die Bundesländer können die Nutzung regional einschränken, Branchen können zudem ausgeschlossen werden.