Der Ausbau des Glasfasernetzes schreitet osthessenweit derzeit vielerorts deutlich sichtbar - anhand vieler kleinerer Straßenbaustellen - voran.
Neben den Straßenverkehrs- und den Straßenbaubehörden, ist auch die Polizei für die Überwachung dieser Baustellen zuständig. Bei stattgefundenen Kontrollen wurden nun Verstöße festgestellt, die eine nicht unerhebliche Gefahr für alle am Straßenverkehr Teilnehmenden bedeuten.
Mit Beginn der Tiefbauarbeiten zur Glasfaserverlegung in der Straße "Am Weinberg" in Bad Hersfeld, wurden Teile des dortigen Gehwegs gesperrt und der Asphaltbelag entfernt.
Bei der Überwachung der Baustelle am 14. Februar stellten Kontrollkräfte der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld fest, dass der dadurch entstandene Asphaltbruch auf einen 7,49 Tonnen-Pritschen-Lkw geladen und damit abgefahren werden sollte.
Der verwendete Lkw war erkennbar überladen und größere Asphaltbrocken drohten von der Ladefläche auf die Straße herabzufallen. Das Fahrzeug wurde angehalten, auf den Hof der nahegelegenen Polizeiautobahnstation geleitet, kontrolliert und verwogen.
Neben der erheblichen Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse sowie dem Ladungssicherungsverstoß, wurden auch Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen festgestellt.
Aus diesem Grund wurde die zuständige Abfallbehörde des Regierungspräsidiums Kassel hinzugezogen, die sich daraufhin für die Einhaltung der Bedingungen zum Umgang und Transport und für den zwei Kilometer entfernten Lagerort der Asphaltabfälle interessierte.
Eine Überprüfung ergab, dass Meldepflichten und entsprechende Abfallvorschriften nicht eingehalten wurden, was Anzeigen zur Folge hatte.
Wegen der nur partiellen Sperrung des Gehweges in der Straße "Am Weinberg" wurde vom bauausführenden Unternehmer die Aushändigung der zur Arbeitsstelle gehörigen "Verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO)" gefordert, die vor Baubeginn unternehmerseitig bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden eingeholt werden muss.
Es stellte sich heraus, dass zwar eine entsprechend gültige VAO vorlag, gegen hierin enthaltene Bestimmungen zur Beschilderung, Kennzeichnung und Absicherung jedoch massiv verstoßen wurde. Die Baustelle wurde deshalb zunächst stillgelegt und zurückgebaut.
Aufgrund der bereits festgestellten Verstöße wurden seitens der Polizeikräfte nun auch die weiteren vor Ort befindlichen Personen, Fahrzeuge, Sicherungsmittel sowie Ausrüstungsgegenstände überprüft.
Bei nahezu allen verwendeten Fahrzeugen bestanden mehr oder weniger relevante technische Mängel, Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals sowie deren Berufskraftfahrerqualifizierung, den Höchstmaßen der Transportfahrzeuge sowie der Ladungssicherung wurden teils vollständig missachtet.
Auch Gefahrgüter wie Benzin- und Dieselkraftstoffe, Druckgasbehälter und Baumaschinen mit darin enthaltenen gefährlichen Stoffen, wurden auf den Transportfahrzeugen mangelhaft gesichert. Ladungssicherungsmittel standen nicht in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung.
Es wurden hierzu bei unterschiedlichen Verfolgungsbehörden Anzeigen vorgelegt, die teils erhebliche Bußgelder im hohen dreistelligen Eurobereich für die verschiedenen Pflichtenträger nach sich ziehen werden.
Der Fahrer eines Radladers verfügte zudem nicht über die hierzu erforderliche Fahrerlaubnis, ihn erwartet ein Strafverfahren.
Weitere Verstöße in ganz Osthessen
Obwohl der überwiegende Teil der im Glasfaserausbau arbeitenden Unternehmen vorschriftskonform arbeitet, kam es in diesem Zusammenhang zu weiteren erschreckenden Kontrollfeststellungen durch die themenbefassten Polizeikräfte im Zusammenhang mit Baustellen, Abfalllagerstätten und Transportprozessen.
So werden in diesem Kontext osthessenweit nun regelmäßig, teils erhebliche Verstöße, festgestellt.
Angefangen bei der Baustelleneinrichtung, -beschilderung und -absicherung, weiter über Arbeitsschutz, Sicherheitskennzeichnung und Verkehrsverstöße, wird vor allem anliegerseitig über versperrte Zufahrten, fehlende Beschilderung bei vorläufigen Baustopps und mangelhafte Oberflächenwiederherstellung nach Bauende, bei den Ordnungsbehörden und der Polizei Beschwerde geführt.
Lkw in einem desolaten technischen Zustand
Trauriger Höhepunkt der Kontrollfeststellungen in Bad Hersfeld war ein Klein-Lkw mit Pritschenaufbau, der am Montagvormittag (11.03.) die Liegenschaft der Autobahnpolizei auf der Bundesstraße B 62 passiert hatte.
Auch dieser war mit Asphaltbruch erkennbar überladen und befand sich augenscheinlich in einem technisch verkehrsunsicheren Zustand. Der Klein-Lkw konnte durch eine Funkstreife noch in unmittelbarer Nähe gestoppt werden.
Das Fahrzeug brachte fünf Tonnen auf die Waage und war damit über 37 Prozent überladen. Zudem war die Ladung nicht ausreichend gesichert und eine abfallrechtliche Zulassung lag nicht vor.
Obwohl bereits feststand, dass der kontrollierte Kleintransporter wegen technischer Mängel auch leer stehen bleiben musste, wurde ein Gutachter hinzugezogen.
Der Prüfer traf in der Folge eine Vielzahl von Feststellungen bei dem fast 24 Jahre alten Transporter: beispielsweise eine nicht ausreichend funktionierende Betriebsbremse, eine funktionslose Feststellbremse, Risse und Durchrostungen des Hauptrahmens, eine lose Achsaufhängung und fehlende Federungskomponenten.
Die völlig korrodierte Karosserie des Transporters wurde überwiegend nur noch mittels Bauschaum zusammengehalten. Führt man sich diese technischen Mängel mit der gleichzeitig vorliegenden erheblichen Überladung vor Augen, fällt es nicht schwer, sich mögliche Folgen einer Weiterfahrt vorzustellen.
Diese wurde natürlich untersagt und eine unmittelbare Verschrottung des Fahrzeuges angeraten. Bei dem Fahrer und Fahrzeughalter wurden wegen der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten Sicherheitsleistungen im dreistelligen Eurobereich einbehalten.
Beratungsangebot und Informationsveranstaltungen der Polizei
Die Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste des Polizeipräsidiums Osthessen führte in den letzten Wochen für bauausführende Unternehmen Informationsveranstaltungen anhand der getroffenen Kontrollfeststellungen durch.
Hierbei erfolgte ein offener und sachlicher Austausch zwischen verschiedenen Verantwortungsträgern im osthessischen Glasfaserausbau und der Verkehrspolizei.
Bleibt zu hoffen, dass dieser Austausch sowie der deutlich erhöhte Kontrolldruck dazu führen, dass derart verkehrssicherheitsrelevante Verstöße bei den weiter fortgeführten Kontrollmaßnahmen künftig nicht mehr feststellbar sein werden.