Aufhebung der Grund- & Regelschulbezirke – Update zur Anmeldung für das Schuljahr 25/26

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat erfolgreich einen Antrag auf Aufhebung der Grund- und Regelschulbezirke beim Thüringer Bildungsministerium gestellt.

„Wir haben nun die wichtige Genehmigung erhalten und konnten kurzfristig das Einvernehmen des Bildungsministers herstellen. Für die schnelle Bearbeitung sind wir dem Ministerium sehr dankbar“, sagt Landrätin Peggy Greiser.

„Ab dem Schuljahr 2025/2026 sind die Grund- und Regelschulbezirke im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aufgehoben“, unterstreicht die Kreischefin. Ab diesem Zeitpunkt existiert ein gemeinsamer Grundschulbezirk für alle Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises.

„Dies bedeutet, dass alle Eltern nun grundsätzlich die freie Wahl über die gewünschte Grundschule für den Besuch ihrer Kinder ab dem Schuljahr 2025/2026 haben und bei der jetzt bevorstehenden Anmeldung für die Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 angeben können.“

Die Aufhebung der Grund- und Regelschulbezirke hatte der Kreistag in einem Eckpunktepapier am 14. Dezember 2023 beschlossen. Kernpunkt des Eckpunktepapiers ist die Fortschreibung des Schulnetzplans für die Jahre 2025/2026 - 2029/2030.

Der Schulnetzplan muss wie die Aufhebung der Schulbezirke allerdings zunächst durch das Thüringer Bildungsministerium genehmigt werden.

In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurde zwischenzeitlich geprüft, ob eine vorzeitige und separate Beantragung der Aufhebung der Schulbezirke erfolgen und in welcher Form diese beschleunigt werden kann.

Diese Lösung wurde nun gefunden und mit Hochdruck verfolgt.

„Wir sind alle froh, dass wir rechtzeitig vor den Anmeldeterminen Klarheit für die Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 schaffen konnten. Die Entscheidungen der Eltern werden so nicht mehr durch Schulbezirke beschränkt, sondern können auf der Grundlage der individuellen Präferenzen getroffen werden“, sagt Landrätin Peggy Greiser.

„Wir danken allen Eltern für ihre Geduld und ihr Verständnis während dieses Prozesses.“

Frühere Veröffentlichungen der Anmeldedaten mit Verweis auf die bis dato geltenden Schulbezirke (aufgrund der damaligen Rechtslage) sind damit hinfällig.

Wer muss sich für das Schuljahr 2025/2026 anmelden?

Für Kinder, die am 1. August 2025 sechs Jahre alt sind, beginnt die Schulpflicht am 1. August 2025. Eltern können auf Antrag ihr Kind vorzeitig zur Schule anmelden, wenn es bis zum 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt ist.

Zur Anmeldung ist die Vorlage der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuchs erforderlich. Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen die Anmeldung unterzeichnen.

Wenn nur eine sorgeberechtigte Person erscheint, ist eine Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten erforderlich.

Eine Übersicht aller Grundschulen im Landkreis mit den Kontaktdaten sowie weitere Hinweise und Links sind auf der Internetseite www.lra-sm.de zu finden. Nähere Informationen erteilen die Grundschulen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.