Verbindliche C-Norm für Walzwerke – DEGUMA wirkt an neuen Sicherheitsstandards mit

Der Maschinenbauer DEGUMA setzt sich aktiv für die Verbesserung von Sicherheitsausstattung an Walzwerken ein. Arno Herget von DEGUMA hat maßgeblich an der neuen und ab sofort verbindlichen Norm DIN EN 1417 mitgearbeitet.

Sie legt Sicherheitsstandards für Walzwerke fest und ist von entscheidender Bedeutung für die Branche.

Die neue Ausgabe der Norm, die im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist seit ihrer Veröffentlichung im März 2024 verbindlich.

Damit müssen ab sofort alle neu gebauten Walzwerke den Vorgaben dieser Norm entsprechen. Zudem sind bei Nachrüstungen die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

„Unser Ziel ist es, sicherheitstechnisch relevante Aspekte für Walzwerken zu definieren und zu gewährleisten, dass diese Standards in der Praxis umgesetzt werden“, erklärt Arno Herget, Sicherheitsexperte bei DEGUMA.

Einige der wichtigen Änderungen betreffen den zulässigen Nachlaufweg der Walzen bei einem Nothalt, der nun einen Bremswinkel von nur noch 45 Grad zulässt, im Vergleich zu früheren 60 Grad.

Darüber hinaus müssen die Walzen im Falle eines Nothalts nach wie vor auf ein Mindestmaß von 50 mm geöffnet werden. Um Bediener schnell aus Unfallsituationen zu befreien, muss es nach einem Nothalt möglich sein, die Walzen durch manuelle Auslösung rückwärts drehen zu können.

„Unfälle können trotz aller Vorkehrungen passieren. Mit den neuen Richtlinien möchten wir sicherstellen, dass die Schadensschwere minimiert wird.

Denn durch die im Arbeitsbereich meist hohen Temperaturen, steigt mit verstreichender Zeit das Ausmaß der Schadensschwere weiter an. Deshalb müssen Mitarbeiter, die zwischen Material und/oder Walze erfasst wurden, schnell befreit werden“, betont Herget.

DEGUMA setzt sich fortlaufend dafür ein, die Sicherheitsstandards in der Industrie zu verbessern und die Arbeitsumgebung für Bediener so sicher wie möglich zu gestalten. Mehr dazu unter: www.deguma.com.