Öffentliches Cannabis-Rauchen – Hinweise zum Pfingstwochenende – Polizei kontrolliert !!!

Seit dem 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis (Hanf) in Deutschland legalisiert. Doch trotz dieser neuen Gesetzgebung gibt es klare Regelungen und Verbote, die das Rauchen in der Öffentlichkeit betreffen.

Die Stadt Kaltennordheim erinnert alle Besucher des traditionellen Heiratsmarktes, der am jetzigen Pfingstwochenende stattfindet, daran, dass das Rauchen von Cannabis auf dem Festivalgelände und in der Stadt zwischen 10:00 Uhr und 22:00 Uhr nicht erwünscht ist.

Die Polizeidirektion Suhl betont auf Nachfrage vom Rhönkanal, dass sie weiterhin Personen, die Cannabis konsumieren, überprüfen wird.

Es gibt keine wesentlichen Änderungen in der Handhabung von Fällen die Cannabisprodukte wie Öle oder Schokoladen betreffen. Diese sind auch weiterhin verboten.

"Auch nach der Teillegalisierung bleibt es notwendig, im Rahmen von Prüfhandlungen sicherzustellen, dass die neuen strafausschließenden Bedingungen eingehalten werden.

Dies bedeutet, dass trotz der geänderten Rechtslage weiterhin Kontrollen durchgeführt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.", so die Polizei in Suhl 

Die Stadt Kaltennordheim und die Polizei Suhl bitten daher alle Besucher des Heiratsmarktes, sich an die geltenden Regeln zu halten und das Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit während der Veranstaltungszeiten zu unterlassen.

Dies dient nicht nur der Einhaltung der Gesetze, sondern auch dem respektvollen Miteinander auf dem Festival.