Seitenspiegel abgefahren & Hinweiszettel hinterlassen

Am Sonntagabend suchte ein 40-Jähriger die Polizeidienststelle Bad Neustadt auf und meldete einen Verkehrsunfall zu seinem Nachteil.

Er übergab Teile seines beschädigten Außenspiegels sowie einen Hinweiszettel, der von dem Unfallverursacher am Unfallort hinterlassen worden war.

Nach einem Telefonat der Polizei mit dem Unfallverursacher erschien dieser auf der Dienststelle. Da er eine gewisse Zeit am Unfallort wartete und seine Kontaktdaten schriftlich hinterließ, ist ihm kein strafbares Verhalten vorzuwerfen.