Mitteilung des Landratsamtes Fulda
Im Landkreis Fulda werden seit dem vergangenen Jahr falsch befüllte Bio-Tonnen nicht mehr geleert und erhalten eine „Rote Karte“. Die Qualität des Bio-Abfalls ist seitdem besser geworden.
„Die Einführung des Detektionssystems bei der Bioabfallsammlung ist ein voller Erfolg. Die Qualität unseres Bioabfalls hat sich seitdem sehr deutlich verbessert. Mit der richtigen Mülltrennung leisten wir alle gemeinsam einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt. Herzlichen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich ihre Abfälle ordentlich und mit Bedacht trennen“, zieht Claus Dieter Blachnik vom Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda Bilanz.
Seit dem 8. Mai 2023 wird jede Bio-Tonne bei der Leerung am Sammelfahrzeug von einem Detektionssystem auf Fremdstoffe durchleuchtet. Wenn das System Abfälle findet, die nicht in den Bioabfall gehören, wird die Tonne automatisch vom Fahrzeug nicht angehoben und dann auch nicht in den LKW entleert.
„Wir setzen mit dem Detektionssystem die Anforderungen des Bundesgesetzgebers um, der 2022 die Bioabfallverordnung verändert und damit strengere Regeln zur Entsorgung des Bioabfalls eingeführt hat“, erklärt Blachnik zum Hintergrund der Einführung des Systems.
Die gesetzlichen Neuerungen zielen darauf ab, dass bereits bei der Einsammlung darauf geachtet werden muss, dass sich weniger Fremdstoffe im Bioabfall befinden. Ganz besonders Kunststoffe sorgen dafür, dass der aus dem Bioabfall erzeugte Kompost nicht mehr genutzt werden kann.
Denn: Wenn bei der abschließenden Qualitätskontrolle zu viele Kunststoffpartikel vorhanden sind, gilt der Kompost als verunreinigt und muss dann wie Restabfall behandelt und schließlich verbrannt werden.
„Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fulda sortieren ihren Bioabfall vorbildlich und haben noch nie eine Rote Karten erhalten“, erklärt Blachnik.
Von den rund 39.000 Bio-Tonnen im Landkreis Fulda hat das Detektionssystem in diesem Jahr pro Woche durchschnittlich nur noch 122 falsch befüllte Gefäße erkannt. Das entspricht einer Quote von 0,3 Prozent. In vielen Fällen handelt es sich bei den Bio-Tonnen mit einer Roten Karte um unbeabsichtigte Fehlbefüllungen.
Daran sind häufig Messer oder Löffel schuld, die versehentlich mit den Küchenabfällen in der Bio-Tonne landen. Aber auch ungewollt mit dem Laub oder Heckenschnitt entsorgte Gartengeräte oder darin verborgene Kronkorken verhindern eine Leerung.
Was viele nicht wissen: Auch die als kompostierbar deklarierten Bio-Tüten, die wie Plastikbeutel aussehen, dürfen im Landkreis Fulda nicht in die Bio-Tonne, da sie sich während des Kompostierungsprozesses nicht vollständig zersetzen.
Das führt dazu, dass der Kompost durch sichtbare Verunreinigungen bei der Qualitätsprüfung durchfällt. Papiertüten oder Zeitungspapier sind die empfohlene Alternative.
Aber die Einführung des Detektionssystems hat nicht nur Positives mit sich gebracht. Deutliche Veränderungen gibt es im Arbeitsalltag der Müllwerker. Während es in der Vergangenheit selten Kontakte zwischen ihnen und den Bürgern gab, haben seit letztem Jahr vor allem verbale Angriffe auf die Müllwerker stark zugenommen.
Nahezu wöchentlich werden die Lader von Bürgerinnen und Bürgern, deren Bio-Tonne eine Rote Karte erhalten hat, angefeindet und beschimpft. In einzelnen Fällen kam es auch schon zu körperlichen Übergriffen. Einmal wurde sogar das Fahrzeug durch eine Blockade an der Weiterfahrt gehindert.
„Wir müssen leider feststellen, dass es bei der Abfuhr zunehmend zu inakzeptablem Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitern kommt, das wir auch konsequent zur Anzeige bringen“, berichtet Pasqual Wack, Geschäftsführer der Knettenbrech + Gurdulic Entsorgung GmbH in Fulda.
Sowohl die Roten Karten bei der Sammlung des Bio-Mülls als auch die Bereitstellung zu großer Beistellmengen bei der Altpapiersammlung sorgen regelmäßig für Konflikte mit den Bürgern.
„Unsere Mitarbeiter setzen bei der Sammlung lediglich die bestehenden Vorgaben und damit des Kreislaufwirtschaftsgesetzes um. Ich kann nicht nachzuvollziehen, warum die Bürgerinnen und Bürger uns für ihr eigenes Fehlverhalten bestrafen wollen“, so Wack weiter.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger ihre Abfälle getrennt zu sammeln. Die Satzung des Zweckverbandes Abfallsammlung regelt nur noch die dazu notwendigen Details.
Die Umsetzung der Vorgaben trägt maßgeblich dazu bei, dass möglichst viele der eingesammelten Abfälle optimal verwertet und die verbleibenden Restmüllmengen so gering wie möglich gehalten werden können.
Der Zweckverband appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Abfälle richtig zu trennen. Besonders wichtig ist dies beim Bioabfall, damit wertvoller Kompost, Biogas und Flüssigdünger entstehen können.
Bio-Tonnen die wegen einer Roten Karte nicht geleert wurden, können ausnahmsweise im Rahmen der Restmüllabfuhr mit geleert werden. Hierfür muss eine spezielle gebührenpflichtige Banderole bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gekauft werden.
Die Banderole ist an der Griffleiste der Bio-Tonne gut sichtbar anzubringen. Die Tonne darf dann bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden und wird als Restabfall geleert.
Die Gebühr für die Banderolen beträgt für eine 120-Liter-Bio-Tonne 20 Euro und für eine 240-Liter-Bio-Tonne 25 Euro. Zukünftig wird auch hier genauer geprüft, wie oft eine Leerung der Bio-Tonne im Rahmen der Restmüllabfuhr erfolgte.
Bei häufiger Nutzung dieser Ausnahme durch einen Grundstückseigentümer wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da die Bürgerinnen und Bürger gesetzlich zur getrennten Sammlung ihres Abfalls verpflichtet sind.