Im Rahmen des Vollzugs eines Haftbefehls stellten Beamte der PI Mellrichstadt am Montagabend in der Wohnung eines Pärchens ungewöhnlich starken Haschischgeruch fest.
Daraufhin gab die 20-jährige Bewohnerin sofort an, dass sie hier auf dem Bett noch ein Mäppchen mit Haschisch herumliegen hätte. Bei genauerer Überprüfung wurde festgestellt, dass sich darin noch ca. drei Gramm des Rauschgiftes befanden.
Allein der Besitz des Betäubungsmittels ist seit 1. April diesen Jahres nicht mehr strafbar. Nicht erlaubt ist aber der freie Zugriff durch Dritte, in diesem Fall durch ihren Freund.
Weil die 20-jährige das Betäubungsmittel offen und frei zugänglich auf dem Bett hatte liegen lassen, erwartet sie nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz.