Wildunfall zu spät gemeldet – Verstoß gegen das bayerische Jagdgesetz

Unfallbeteiligte haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Am Sonntagabend befuhr ein 65-jähriger Sauerländer die Staatsstraße 2292 von Frickenhausen in Richtung Mellrichstadt.

Hierbei stieß er mit einem querenden Reh zusammen. Doch statt sich umgehend mit einer Polizeidienststelle in Verbindung zusetzen und den Unfall zu melden, setzte er seinen Weg fort.

Erst am Montagnachmittag, als das Gefährt auf einen Schaden überprüft wurde, meldete er den Vorfall bei den Beamten der PI Mellrichstadt. Den 65-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das bayerische Jagdgesetz.