Am Samstagabend meldete sich ein Anwohner aus Bischofsheim, in seinen Gartenzaun sie gerade ein Mann mit seinem Renault gefahren.
Wie sich herausstellte, hatte der Unfallverursacher, welcher vor dem Unfall dem Alkohol sehr gut zugesprochen hatte, sein Fahrzeug gefahren, obwohl es überhaupt nicht zugelassen war.
Weiter saß noch eine Dame mit im Fahrzeug, als er mit einem Wert von über 3 Promille in der Gartenzaun des Mitteilers fuhr und dort einen Schaden von 3.500 € verursachte. Der Schaden, der bei der Kollision am Fahrzeug des Unfallverursachers entstand, wird auf ca. 5.000 € geschätzt.
Im Anschluss an den Verkehrsunfall nutzte der Unfallverursacher die Zeit, als der Geschädigte die Polizei anrief, um sich von der Unfallstelle zu entfernen. Allerdings konnten ihn die Ordnungshüter ausfindig machen, so dass die Durchführung einer Blutentnahme unumgänglich war.
Weiter wurde der Führerschein des Unfallverursachers sichergestellt und sein Fahrzeug als Beweismittel abgeschleppt.
Den 48-Jährigen aus dem Landkreis erwartet nun eine Anzeige, unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie verschiedener zulassungsrechtlicher Verstöße.