Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen geht in eine neue Phase

Mitteilung des HMLU

Die erfolgreiche Strategie des Hessischen Landwirtschaftsministeriums zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) macht weitere Lockerungen möglich: In den kommenden Wochen wird in vielen Gebieten die Einzeljagd auf Wildschweine (Schwarzwild) sukzessive wieder zugelassen, Forstwirtschaft wieder erlaubt und die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben.

Möglich wird das unter anderem durch den fortschreitenden Bau von Festzaun rund um die sogenannten Kerngebiete. Dort, wo feste Zäune eine Versprengung von Schwarzwild aus dem Kerngebiet heraus verhindern, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Aufhebung des Jagdverbots.

Teilweise ist dies bereits ab sofort möglich, in anderen Gebieten ab dem 1. April und in der Folge schrittweise in Abhängigkeit des Baufortschritts der Festzäune (Karte mit schematischer Darstellung der Bereiche anbei).

Die Lockerungen werden nach und nach gelten. Sobald relevante neue Zaunstrecken stehen, können weitere Kompartimente freigegeben werden.

Die genauen Abmessungen der Gebiete, in denen die Lockerungen gelten, veröffentlichen die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils per Allgemeinverfügungen. Das Landwirtschaftsministerium stellt dafür wie bislang eine Muster-Allgemeinverfügung bereit.

Sobald die Jagd freigegeben ist, können auch die Einschränkungen für forstwirtschaftliche Maßnahmen sowie die Leinenpflicht und das Wegegebot aufgehoben werden.

Dabei bleiben die in der jeweiligen Kommune geltenden Regeln zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit unberührt. Im gesamten Kerngebiet war die Forstwirtschaft vorher bis auf Ausnahmen grundsätzlich verboten.

Wichtiger Beitrag durch die Jägerschaft zur Eindämmung der Tierseuche

Landwirtschaftsminister Ingmar Jung blickt knapp neun Monate nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Hessen auf ein erfolgreiches Krisenmanagement zurück und weiß um die wichtige Rolle der hessischen Jägerschaft: „Jägerinnen und Jäger haben uns bisher bei der Eindämmung der Tierseuche maßgeblich unterstützt, auch wenn nicht alle der notwendigen Maßnahmen für Begeisterung gesorgt haben. Daher gilt der Jägerschaft mein besonderer Dank.“

In den zur Schwarzwildjagd freigegebenen Gebieten wird auch die Jagd auf Rotwild, Damwild und Rehwild im Rahmen der geltenden Jagd- und Schonzeiten grundsätzlich wieder erlaubt.

Die Jägerinnen und Jäger sind nun besonders gefordert, den Schwarzwildbestand so weit wie möglich zu reduzieren.

Land stockt Entschädigung für engagierte Jäger auf

Einige Landkreise im Seuchengebiet zahlen eine Entschädigung für erlegte Wildschweine, die nicht vermarktet werden können. Damit soll der zeitliche und monetäre Einsatz der Jägerschaft bei der Seuchenbekämpfung zumindest teilweise kompensiert werden.

Das Landwirtschaftsministerium wird diese Entschädigungen aufstocken. Das Land erstattet den Landkreisen die Hälfte von maximal 200 Euro Entschädigung pro erlegtem Wildschwein.

Aufhebung der Sperrzone III

Eine weitere Erfolgsmeldung ist die Aufhebung der Sperrzone III: Die EU-Kommission hat aktuell dem Antrag Hessens zugestimmt, die Sperrzone III – und damit extrem strenge Auflagen für Schweinehalter – aufzuheben.

Diese Entscheidung zeigt, dass die hessischen ASP-Bekämpfungsmaßnahmen international anerkannt werden. Bereits im vergangenen November waren weite Teile der Sperrzone III aufgehoben worden, weitaus früher als regulär vorgesehen.

Für die betroffenen Schweinehalter bedeutet dies eine enorme Entlastung. Sie können ihre Schweine nun wieder vermarkten – wenn auch weiterhin unter anspruchsvollen Bedingungen.