Landratsamt fördert zahlreiche Tourismusprojekte – Jetzt Anträge einreichen

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Für die Verbesserung der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur im Jahr 2025 hat der Landkreis Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 180.000 Euro bewilligt. Die entsprechenden Bescheide wurden den antragstellenden Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen Anfang April zugestellt.

Die vom Kreistag beschlossene Förder-Richtlinie zur „Verbesserung der touristischen Infrastruktur“ ist seit 1. Januar 2021 in Kraft.

Damit zählt Schmalkalden-Meiningen zu einem der ersten Landkreise in Thüringen, die auf dieser Grundlage jährlich Fördermittel zur Verfügung stellen, um die Attraktivität und Qualität der Tourismusinfrastruktur weiter zu verbessern und die touristischen Potentiale optimal zu nutzen. Unter anderem sollen so auch Impulse für die Tourismus-Wirtschaft erzielt werden.

„Die seit 2021 umgesetzten Projekte und die erneut hohe Resonanz an Förderanträgen mache deutlich, wie wichtig die Richtlinie zur Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur im Landkreis ist“, betont Landrätin Peggy Greiser.

Gerade aufgrund der gestiegenen Baupreise sei die Unterstützung der Gemeinden und Vereine zur Realisierung touristischer Projekte durch Landkreis-, aber auch Landes- und Bundesmittel weiterhin unumgänglich.

Zu den bezuschussten Projekten, die im Jahr 2025 vorangetrieben werden sollen, zählen beispielsweise die Sanierung einer Rad- und Fußgängerbrücke über die Hasel in Steinbach-Hallenberg, die Ausstattung des Radweges zwischen Solz und Melkers, die Planungsleistungen zum länderübergreifenden Radweg von Kaltennordheim nach Tann, das Aufstellen eines Versorgungsautomaten auf der Hohen Geba, die touristische Aufwertung der Rastplatzes Buchborn in Floh-Seligenthal, die Beschilderung und Ausstattung von Rad- und Wanderwegen in der Gemeinde Grabfeld oder die Errichtung einer Trekkingstation an den überregionalen Wanderwegen „Rhön-Rennsteig“ und „Rennsteig-Dolmar“ in der Gemeinde Kühndorf.

Weitere Projekte drehen sich um die Beschilderung von Rad- und Wanderwegen sowie die Installation von Sitzgelegenheiten in verschiedenen Städten und Gemeinden des Landkreises.

Antragsfrist für 2026 endet am 30. Juni

Die Antragsfrist für das Folgejahr 2026 endet am 30. Juni 2025. Die Richtlinie und das Antragsformular sind auf der Homepage des Landratsamtes www.lra-sm.de unter Tourismus, Sport und Kultur - Tourismus im Landkreis zu finden.

Gefördert werden Maßnahmen an der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur. Dazu gehören die eigentlichen Bauprojekte, aber auch Beschilderungen und die Ausstattung mit zum Beispiel Infotafeln, Sitzgelegenheiten, Schutzhütten oder Fahrradständern an den Rad- und Wanderwegen.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, interkommunale Zusammenschlüsse oder gemeinnützige Vereine.

Ansprechpartnerin für weitere Informationen und bei Rückfragen zur Antragstellung:

Franziska Trabert
Stabsstelle Kreisentwicklung – Tourismus
Tel.: 03693/485-8391
E-Mail: f.trabert@lra-sm.de