Beitrag von Martin Veltum
Am vergangenen Dienstag wurde im Baugebiet "Am Saurain" in Geisa eine verletzte Katze entdeckt. Laut der durch die Besitzer sofort in die Wege geleiteten tierärztlichen Untersuchung wurde festgestellt, dass es sich bei den Verletzungen um Anzeichen von stumpfer Gewalteinwirkung handelt, was auf Tierquälerei hindeutet.
Die Katze wurde umgehend versorgt und befindet sich in tierärztlicher Behandlung. Durch die Besitzer wurde nunmehr Strafanzeige erstattet, da dieser Vorfall einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt.
Die Bevölkerung wird gebeten, die Augen offen zu halten und verdächtige Beobachtungen oder Hinweise, die zur Aufklärung des Vorfalls beitragen können, an den Kontaktbereichsbeamten Jörg Arnold unter Telefon 036967/71082 oder die Polizeiinspektion Bad Salzungen unter Telefon 03695/5510 zu melden.
Ihre Unterstützung ist wichtig, um solchen Taten Einhalt zu gebieten und den Täter zu ermitteln.
Strafrechtliche Konsequenzen bei Tierquälerei
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. In Deutschland ist der Schutz von Tieren im Tierschutzgesetz (TierSchG) verankert. § 17 TierSchG stellt es unter Strafe, einem Tier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen oder es ohne vernünftigen Grund zu töten.
Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zusätzlich kann ein Tierhalteverbot verhängt werden.
In besonders schweren Fällen, wie gezielter Misshandlung mit Todesfolge, ist mit einer strafrechtlichen Verfolgung und gegebenenfalls auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen zu rechnen.
Fachlicher Hintergrund: Tierleid erkennen und bewerten
Stumpfe Gewalteinwirkung bei Katzen kann zu inneren Verletzungen, Knochenbrüchen oder Organrupturen führen. Die Diagnostik durch Tierärzte erfolgt mittels Röntgen, Ultraschall und klinischer Untersuchung.
Das gezielte Zufügen solcher Verletzungen ist ein starker Hinweis auf vorsätzliche Tierquälerei.