Am Montagabend kontrollierten Beamte den Fahrer eines Mountainbikes im Bad Neustädter Ortsteil Mühlbach.
Sowohl beim Zweirad als auch beim Fahrzeugführer stellten die Beamten Umstände fest, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirkten. Die Weiterfahrt hat man dem Fahrradfahrer untersagt und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Gegen 21:40 Uhr stoppte eine Streife der Polizei einen Fahrradfahrer im Bereich vom Heuweg. Die Beamten nahmen Fahrer und Fahrzeug in Augenschein.
Bei der Kontrolle zeigte der 24-Jährige drogentypische Auffälligkeiten und zudem erkannten die Beamten technische Veränderungen an dessen Mountainbike.
Ein nachträglich angebrachter Elektromotor beschleunigt das Rad selbstständig auf eine Geschwindigkeit von 70 km/h, was das Fahrrad zu einem Kraftrad werden lässt und zwar mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Die Verkehrssicherheit war demnach sowohl durch den Fahrer als auch durch das Fahrzeug gefährdet. Die Polizeibeamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Der Mann hat sich nun wegen mehrerer Verstöße, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung und auch wegen einer möglichen Fahrt unter Cannabiseinfluss, zu verantworten.
