Polizeibeamter wegen Körperverletzung vor Gericht – Berufungsverhandlung beginnt

Am Dienstag, den 16. Juni 2026, startet um 10 Uhr, im Saal A 107 des Landgerichts Meiningen die Berufungsverhandlung über ein Urteil des Amtsgerichts Meiningen, mit dem der 35-jährige Angeklagte wegen Körperverletzung im Amt in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Gegen dieses Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Nach den Feststellungen des angegriffenen Urteils soll der Angeklagte als Polizeibeamter im Februar 2023 beim Karneval in Wasungen eingesetzt worden sein.

Im Rahmen des Einsatzes sollen sich zwei stark alkoholisierte Karnevalsbesucher polizeilichen Maßnahmen widersetzt bzw. sich einer von beiden bedrohlich gegenüber den Polizeibeamten verhalten haben.

Mit letzterem soll der Angeklagte zu Boden gegangen sein und sich verletzt haben. In dieser Situation soll er den Kopf des Geschädigten genommen und ihn zweimal auf den Asphaltboden geschlagen haben.

Den zweiten Geschädigten, der sich bereits in einem Bereitstellungsraum befunden haben soll, soll er verletzt haben, indem er dessen Kopf zweimal gegen die Wand geschlagen haben soll.

Fortsetzungstermine sind vorgesehen für Freitag, den 19. Juni 2026, und Mittwoch, den 1. Juli 2026, jeweils um 10 Uhr im Saal A 107.