Ein 61-jähriger Fahrer aus Hofbieber befuhr am Donnerstag mit seinem Wohnmobil die L3258 von Langenbieber in Richtung Hofbieber und kam aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab (wir berichteten).
Im Bereich eines Neubaugebietes ohne ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzung geriet das Fahrzeug zunächst in einen Straßengraben. Dadurch wurde die Geschwindigkeit offenbar reduziert, bevor das Fahrzeug mit der Mauer eines Privatgrundstücks kollidierte.
Die Mauer hielt der Kollision stand, wurde jedoch erheblich beschädigt.
„In unmittelbarer Nähe der Unfallstelle befindet sich auf dem Grundstück ein Trampolin, das regelmäßig genutzt wird“, berichten die Anwohner.
Glücklicherweise befand sich das schulpflichtige Kind der Familie zum Unfallzeitpunkt im Haus und nicht im Garten. Im Bereich des Trampolins besteht keine schützende Einfriedung oder Mauer.
Daher sei es als großer Glücksfall zu bewerten, dass das Fahrzeug nicht auf das Grundstück gelangte und keine Personen verletzt wurden.
Aus Sicht der betroffenen Anwohner sollten dringend geeignete Präventionsmaßnahmen geprüft und umgesetzt werden, um vergleichbare Vorfälle künftig zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich entlang der Langenbieberer Straße weitere Grundstücke befinden, die in diesem Bereich über keine vergleichbaren Schutzmauern verfügen.
Auf mehreren dieser Grundstücke sind ebenfalls Spiel- und Aufenthaltsbereiche für Kinder vorhanden. Bei einem ähnlichen Unfallgeschehen könnten daher erhebliche Gefahren für Personen entstehen.
„Das ist nicht der erste Unfall dieser Art“, heißt es weiterhin aus Langenbieber.
Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die Verkehrssituation in diesem Bereich zeitnah zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen.




