Unter Alkoholeinfluss gefahren – Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurden am späten Montagabend mehrere Fahrzeuge kontrolliert. Los ging es um ca. 22.40 Uhr mit der Überprüfung eines Audis auf der B285 in Fahrtrichtung Stockheim.

Bei dem 34-jährigen Fahrer wurde vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser zeigte einen Wert von 0,46 Promille. Damit lag der 34-Jährige noch knapp unter der zulässigen Promillegrenze.

Da sein Beifahrer aber keinen Alkohol konsumiert hatte, tauschten die beiden auf Anraten der Polizisten ihre Plätze. Im Anschluss durften sie ihre Fahrt fortsetzen.

Ungefähr 20 Minuten später kontrollierten die Beamten in Stockheim ein BMW. Hier lieferte der vor Ort bei dem Fahrer durchgeführte Atemalkoholtest einen Wert von 0,58 Promille.

Daraufhin wurde bei dem 22-Jährigen ein gerichtsverwertbarer Test auf der Dienststelle durchgeführt. Mit einem Ergebnis von 0,6 Promille bestätigte dieser den Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetz. Die Fahrzeugschlüssel des 22-Jährigen wurden an seinen Vater übergeben.

Kurz nach Mitternacht wurde in Mellrichstadt ein weiteres Fahrzeug überprüft. In der Stockheimer Straße hielten die Beamten diesmal einen VW Golf an.

Nach einem entsprechenden Vortest wurde hier ebenfalls ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest auf der Dienststelle durchgeführt. Das Ergebnis lag bei 0,82 Promille.

Die Fahrzeugschlüssel des 28-Jährigen wurden sichergestellt und eine Weiterfahrt für die darauffolgenden acht Stunden untersagt.

Sowohl den 22-Jährigen als auch den 28-Jährigen erwartet eine Anzeige nach §24a der Straßenverkehrsordnung wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promille Grenze.