Im Rahmen der Streifenfahrt am Dienstagabend fielen den Beamten der PI Mellrichstadt zwei Fahrzeuge auf, die mit besonders hellen Scheinwerfern unterwegs waren.
Die jeweiligen Fahrer hatten ihre Autos nachträglich mit Xenon-Leuchtmitteln ausgestattet, was eine veränderte Blendwirkung zur Folge hatte.
Nicht durch den TÜV genehmigte wesentliche Bauteil-Veränderungen am Kfz führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die beiden Tuner erwartet nun jeweils ein Bußgeldverfahren.