In diesem Jahr wird der Sternenpark Rhön 10 Jahre alt. Ermöglicht wurde die Auszeichnung durch die Anerkennung von speziell für die Rhön als Schutzgebiet entwickelten Beleuchtungsrichtlinien, die die Kommunen im Vorfeld der Antragstellung beschlossen hatten und seitdem vor Ort umsetzen.
Der Sternenpark Rhön bietet hierbei beratende Unterstützung an. Das vierte länderübergreifende Treffen, zu dem die Bauämter der Kommunen, Energieversorger und Techniker geladen waren, diente dem Austausch über Stand und Umsetzung dieser Beleuchtungsrichtlinien sowie Neuentwicklungen.
Die Beleuchtungsrichtlinien sind das Herzstück des Sternenpark Rhön. Hintergrund ist, dass die in die Jahre gekommene Beleuchtung in den Siedlungen oft schlecht abgeschirmt ist, zu intensiv strahlt, an einigen Stellen schlicht überflüssig ist oder einen hohen schädlichen Blauanteil aufweist.
Das künstliche Licht gelangt dann durch direkte Abstrahlung oder Reflexion an Wolken aus den Siedlungen in die Außenbereiche - in der Rhön sogar in streng geschützte Gebiete.
Gleichzeitig soll die Authentizität des Sternenparks für Einheimische und Besucher erhöht werden, indem der Sternenhimmel wieder besser innerhalb der Siedlungen und nahe der Ortsränder sichtbar wird.
Hier setzen die Beleuchtungsrichtlinien an, die einen Rahmen für die Gestaltung bei Umrüstungen und Neuinstallationen vorgeben und deren Umsetzung in der Verantwortung der Kommunen liegt, die gemeinsam mit den Energieversorgern die Beleuchtung planen. Hierbei werden sie beratend vom Sternenpark Rhön unterstützt.
Eine möglichst umwelt- und anwohnerfreundliche Umsetzung
Erfreulicherweise folgten neben Bürgermeistern und Bauamtsmitarbeitern auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Energieversorger und Techniker der Einladung um bei Vorträgen der Sternenpark-Initiatorin Sabine Frank, Dr. Andreas Hänel, Sprecher der Fachgruppe Dark Sky der Vereinigung der Sternenfreunde sowie Christian Wustrau von der Thüringer Energieagentur gemeinsam ins Gespräch zu kommen.
Im Mittelpunkt des Treffens standen aktuelle Aspekte zum Thema ökologische Beleuchtung sowie der Austausch von Erfahrungen bei der Umsetzung der Beleuchtungsrichtlinien, denn seit der Auszeichnung der Rhön als Sternenpark hat sich viel getan – technisch, rechtlich und auch wissenschaftlich.
So läutete Frank ihren Vortrag damit ein, dass „Lichtverschmutzung nicht nur ein Rhöner Thema ist, sondern von globaler Bedeutung“ sei.
Die Forschungsergebnisse der letzten Jahre zeigen deutlich auf, dass der nächtliche Einsatz von Kunstlicht wildlebende Tier- und Pflanzenarten in unterschiedlichem Ausmaß und mit zum Teil fatalen Folgen beeinträchtigt und damit Artensterben und Klimawandel vorantreibt. Kunstlicht zählt schon lange zu den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Immissionsschutzes.
Großteil der heimischen Tierarten ist dämmerungs- und nachtaktiv
Doch vor dem Hintergrund des Rückgangs der Insekten wurde 2021 auch das Bundesnaturschutzgesetz novelliert, welches nun unter anderem ein Verbot von Beleuchtung in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten enthält. Zudem sollte auch möglichst wenig Kunstlicht in diese Zonen streuen.
„Betroffen sind insbesondere die für die Bestäubung und Nahrungskette wichtigen Nachtfalter, die von den Lichtglocken der Siedlungen aus den Naturräumen gelockt werden“, so die Sternenpark-Initiatorin.
Sie verdeutlichte, dass der Großteil der heimischen Tierarten – darunter auch streng geschützte Arten wie Fledermäuse - dämmerungs- und nachtaktiv seien.
„Das Licht entsteht nicht etwa im Roten oder Schwarzen Moor, sondern in den Siedlungen. Nur dort, können wir aktiv etwas dagegen unternehmen“, hob Frank hervor.
Was also, so resümiert Frank, freiwillig in der Rhön mit den Beleuchtungsrichtlinien begann, ist mittlerweile Gesetzestext.
Gleichzeitig gibt es kaum Beleuchtungspflichten und weder die Landesstraßengesetze noch die Straßenverkehrsordnung sehen eine Beleuchtung der Straßen vor.
Aber die Menschen haben sich daran gewöhnt und nun gelte es, sie technisch möglichst umwelt- und anwohnergerecht und bedarfsgerecht vor Ort zu gestalten. So wurden auch viele Beispiele von gelungene Umrüstungen im gewerblichen und öffentlichen Bereich präsentiert.
„Gleichzeitig gibt es mit den vielen, teils langjährigen Abschaltungen auch in unserer Region viel gute Erfahrung. Wenn man sich daran gewöhnt hat, kann man der Abschaltung durchaus viele Vorteile abgewinnen. Es ist der größte Beitrag für den Arten- und Klimaschutz“, so die Sternenpark-Initiatorin, die abschließend auf das Beratungsangebot des Sternenpark Rhön hinwies.
Großes Energieeinspar- und Optimierungspotenzial
Neben der Straßenbeleuchtung war auch die Beleuchtung von (historischen) Gebäuden und Kirchen ein Thema. Hier strahlt bisher oftmals viel Licht an den Gebäuden vorbei hinaus und hellt den Nachthimmel stark auf, was zu Streuung in Außenbereiche führt.
Dr. Andreas Hänel, Sprecher der Fachgruppe Dark Sky der Vereinigung der Sternenfreunde, erläuterte in seinem Vortrag das große Energieeinspar- und Optimierungspotenzial in diesem Bereich.
„In Frankreich wird flächendeckend nachts abgeschaltet – das sollten wir uns als Beispiel nehmen“, so der Physiker. Auch in Gütersloh – einer Stadt mit über 100.000 Einwohnern, bleiben in den nächtlichen Kernstunden die Laternen aus.
Anhand eindrucksvoller technischer Darstellungen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse verdeutlichte Hänel den massiven Einfluss von Kunstlicht.
Neben der Intensität und Abschirmung hat sich insbesondere die spektrale Zusammensetzung des Licht mit einem hohen Blauanteil für die meisten Arten – inklusive des Menschen - als nachteilig herausgestellt.
Hänel kritisierte die von der Industrie vorgegebenen Lichtnormen, die oft zur Anwendung kommen, jedoch Umwelt- und Anwohnerbelange oder Situation vor Ort nicht ausreichend berücksichtigen.
Zudem haben diese laut Hänel keine gesetzliche Grundlage und führten oft zu einer Zunahme des Beleuchtungsniveaus – ohne erkenn- oder messbaren Nutzen.
Hänel lobte aber auch die bereits 2013 erfolgte Umrüstung in Oberelsbach, die laut Auswertung von Satellitendaten die Abstrahlung nach oben reduzierte.
Abschließend stellte Hänel das Messnetz in der Rhön vor, das die künstliche Aufhellung des Himmels permanent misst und damit die Umsetzung der Beleuchtungsrichtlinien mit Messdaten begleitet.
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der öffentlichen Beleuchtung
Zuletzt referierte Christian Wustrau von der Thüringer Energie- und GreenTech Agentur zum Thema „Umweltverträgliche Straßenbeleuchtung“ und präsentierte verschiedenste technische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der öffentlichen Beleuchtung in Thüringen.
Sein Fokus lag auf den sogenannten Retrofits, mit denen man bestehende Leuchten mit LED-Lampen ausstattet, wobei es zahlreiche Aspekte zu beachten gilt.
„Lediglich bei der Entschärfung von Gefahrenstellen sollten Verkehrswege beleuchtet sein“, so der Experte Wustrau, der selbst viele Kommunen berät.
Im Anschluss hatten die Teilnehmenden aus Bayern, Hessen und Thüringen die Möglichkeit, sich über die vorgestellten Aspekte sowie über verschiedenste Maßnahmen, auftretende Herausforderungen und Projekte auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.
Das nächste länderübergreifende Beleuchtertreffen ist in zwei Jahren geplant. Doch soll der Austausch über einen offenen Email-Verteiler permanent bestehen bleiben.
Hintergrund: Was steht in den Beleuchtungsrichtlinien des Sternenpark Rhön?
Ziel ist die Reduzierung der Lichtimmissionen, insbesondere die Abstrahlung in die Außenbereiche der Siedlungen.
Durch die Umsetzung der Beleuchtungsrichtlinien soll gemeinsam erreicht werden, dass vermeidbare Beleuchtung vermieden wird und vertretbar unvermeidbare Beleuchtung nur in einer die Umwelt möglichst wenig belastenden Form eingesetzt wird.
Dies wird erreicht durch
- die grundsätzliche Vermeidung von Kunstlicht in der Außenbeleuchtung
- die vorrangige Berücksichtigung lichtunabhängiger Lösungen
- bei nicht vermeidbarer Beleuchtung: Einsatz geringer Lichtströme und Bedarfssteuerung und niedrige Lichtpunkthöhen, Lichtlenkung ausschließlich unterhalb der Horizontalen, Einsatz warmer Farbtemperaturen mit keinen oder nur geringen Blaulichtanteilen, Reduzierung und Abschaltung in der Nacht oder bei Nichtnutzung