Anlässlich des Internationalen Tages der biologischen Vielfalt am 22. Mai möchte der NABU über den Verlust der Biodiversität aufklären und auf die Naturkrise aufmerksam machen.
In diesem Zusammenhang begrüßt der NABU, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat und überprüft, ob die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie verbessert werden muss.
„Vor mehr als vier Jahrzehnten haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die EU-Vogelschutzrichtlinie geeinigt. Doch wenn es um die Umsetzung der darin eingegangenen Verpflichtungen geht, haben Bund und Länder ihre Hausaufgaben leider noch lange nicht gemacht. Auch die Situation der Vögel in Hessen hat sich dramatisch verschlechtert“, so Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen.
Bei 32 Arten habe der Bestand in den letzten 24 Jahren um mehr als 50 Prozent abgenommen. Bei 29 Arten habe er um mehr als 20 Prozent abgenommen. Der NABU fordert vom Land daher eine deutliche Kurskorrektur im Vogelschutz.
Vom Rückgang betroffen sind Arten wie Sumpfrohrsänger, Wasseramsel, Gebirgsstelze und Blässhuhn. Die EU-Kommission kritisiert auch, dass Bluthänfling, Feldschwirl und Kuckuck bisher nicht geschützt wurden.
Es gebe eine große Zahl von Vogelarten, die in den Verordnungen der EU-Vogelschutzgebieten gar nicht genannt würden, so der NABU. Nicht genannt bedeute nicht geschützt.
Für andere Arten reichten die im Maßnahmenplan formulierten Schutzvorgaben nicht aus oder würden nicht umgesetzt. Das Blässhuhn dürfe, trotz des deutlichen Rückgangs, in Hessen seit 2019 wieder bejagt werden.
Geeigneter Lebensraum und Nahrung fehlen
Die Vogelarten leiden unter der Verarmung unserer Landschaft vor allem durch intensive Landnutzung. In den Wäldern fehlen alte Waldphasen und Wälder mit natürlicher Entwicklung, also ganz ohne Holznutzung. Selbst die lichten Jungwaldphasen mit Pioniergehölzen fehlen.
Hier würden sonst beerenreiche Sträucher und Bäume wachsen, eine wichtige Ernährungsgrundlage für die Vögel. Auch die Landwirtschaft ist ein großes Problem.
Gifteinsatz führt zum Verlust der Nahrungstiere, Düngemitteleinsatz verändert Grünland so, dass es für Wiesenbrüter nicht mehr geeignet ist. Wenn die Grashalmdichte so hoch ist, dass man einen Fuchs nicht mehr sehen kann, dann riskiert man keinen Nestbau mehr, erklärt der NABU.
An Gewässern fehlt den Vogelarten die natürliche Dynamik, die in Flüssen normalerweise, Steilufer für Eisvogel und Uferschwalbe schafft, Kiesbänke für den Flussregenpfeifer oder Altwasser für Entenarten.
„Wenn die bedrohten Vogelarten in Hessen eine echte Perspektive haben sollen, dann muss die Landesregierung aktiv werden. Um endlich im Artenschutz voranzukommen, braucht es umfassende Artenhilfsprogramme mit messbaren Zielen für alle bedrohten Arten.
Die Programme müssen dafür sorgen, dass ausreichende Möglichkeiten zur ungestörten Fortpflanzung und genug Nahrung zum dauerhaften Überleben vorhanden sind. Dafür sind eine angepasste Landbewirtschaftung und eine verbindliche Pestizidreduktion unumgänglich“, fordert Maik Sommerhage.