Mit der Neuwahl des Kreistages muss auch der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Schmalkalden-Meiningen neu gebildet werden.
Gemäß § 71 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 3 ThürKJHAG sind für zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder rechtzeitig vor der Wahl Vorschläge der im Bereich des Jugendamtes tätigen anerkannten Träger der Jugendhilfe einzuholen.
Des Weiteren ist darauf hinzuwirken, dass die Träger der freien Jugendhilfe einen untereinander abgestimmten Vorschlag einreichen.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen müssen die Kandidaten und Kandidatinnen, die nicht Mitglied des Kreistages sind, das 18. Lebensjahr vollendet sowie ihren Wohnsitz und ihr Arbeitsumfeld im Landkreis haben.
Vorschlagsrecht besitzt für die Mitglieder der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe der abgestimmte Vorschlag.
Vorschläge einreichen
Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Schmalkalden-Meiningen unter Vorsitz von Frau Tischendorf, hat sich bereit erklärt, die Koordinierung der Erstellung eines abgestimmten Vorschlages zu übernehmen.
Alle anerkannten freien Träger werden gebeten, bis zum 10. Juni 2024 ihre Vorschläge bei Frau Tischendorf, Caritasverband für die Region Fulda und Geisa e.V., Schulstr. 28 in 36419 Geisa, Tel. 036967/5928810 einzureichen.
Benötigt werden die Angaben zum Namen, der Wohnanschrift und des Arbeitsfeldes der Kandidaten. Zudem wird um Mitteilung gebeten, ob der Träger die Erstellung eines gemeinsamen Vorschlages wünscht bzw. an deren Erstellung mitwirken möchte.
Die Erstellung eines gemeinsamen Vorschlages soll am 11. Juni 2024 um 15.30 Uhr im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Sitzungssaal, Haus 3 erfolgen.
Sollte durch die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe kein abgestimmter Vorschlag eingereicht werden, wählt der Kreistag auf Vorschlag aus der Mitte des Kreistages selbst die Kandidaten bzw. Kandidatinnen, die die Träger der freien Jugendhilfe repräsentieren.