Am Mittwoch wurde eine Streife der Polizeiautobahnstation Petersberg auf der A 7 in Höhe der Anschlussstelle Fulda-Mitte einen Klein-Lkw aufmerksam und unterzog diesen einer Kontrolle.
Schon bei der ersten Durchsicht der mitgeführten Dokumente war klar, dass die zulässige Gesamtmasse deutlich überschritten war. Eine Verwiegung brachte schließlich Gewissheit: Nach Abzug der Toleranz musste dem 62-jährigen Fahrer eine Überladung von 62 Prozent vorgeworfen werden.
Für den Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich fällig und auch der Spediteur muss mit einer Geldbuße in ähnlicher Höhe rechnen.
Aufgrund der Überladung war eine Weiterfahrt zunächst nicht möglich. Der Spediteur musste ein weiteres Fahrzeug schicken, um einen Großteil der Ladung zu übernehmen. Der "Ersatz"-Lkw war wenige Stunden später vor Ort, sodass der Transport fortgesetzt werden konnte.
Doch wie kommen solch hohe Überladungen zustande?
Ein großer Hersteller für entsprechende Klein-Lkw im Segment bis 7,5 Tonnen baut serienmäßig einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 5,2 Tonnen. Diese werden erfahrungsgemäß durch die Speditionen auf 3,5 Tonnen "abgelastet", was bedeutet, dass die zulässige Gesamtmasse in den Papieren von 5,2 Tonnen auf 3,5 Tonnen geändert.
Doch warum machen Firmen das? Ganz einfach, um Geld zu sparen. Ein Fahrzeug unter 3,5 Tonnen kann noch mit der Fahrerlaubnisklasse B (anstatt C1) gefahren werden. Die Fahrer benötigen auch keine Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Zudem müssen keine digitalen Kontrollgeräte (Tachograph) verbaut werden, was wiederum bedeutet, dass Lenk- und Ruhezeiten händisch dokumentiert werden können. Und zu guter Letzt: Seit dem 01.07.2024 wurde die Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erweitert.
Doch mit den Kosten schwindet auch die Nutzlast. Viele Lkw bringen bereits unbeladen rund 3 Tonnen auf die Waage, sodass für die Ladung nicht viel übrig bleibt.