Gesundheitspass für Vereine – Anmelden zur Belehrung in Geisa 20.3.25

Die Stadt Geisa organisiert gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Wartburgkreis am Donnerstag, den 20. März 2025 um 18 Uhr im Rathaussaal der Stadtverwaltung Geisa eine Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln für Mitglieder der Vereine des Geisaer Landes.

Dieser sogenannte Gesundheitspass wird benötigt, wenn Vereine bei Veranstaltungen Lebensmittel, wie Kuchen oder Gegrilltes verkaufen. Das Gesundheitsamt gibt dazu eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes und stellt die dementsprechenden Bescheinigungen als Nachweis aus.

Es werden allgemeine Informationen über gesetzliche Bestimmungen und persönliche Hygienemaßnahmen vermittelt und in Form einer Gruppenbelehrung auf vertiefende und aktuelle Inhalte hingewiesen.

Zur persönlichen Erfolgskontrolle muss zum Abschluss ein kurzer Fragebogen ausgefüllt werden. Mit der abschließenden Einzelbelehrung wird das Gesundheitszeugnis überreicht. Die Dauer der Veranstaltung beträgt etwa eine Stunde.

Nach jetziger Gesetzeslage ist der Pass ein Leben lang gültig. Die Kosten für den Gesundheitspass betragen pro Person 30 Euro und sind vor Ort in bar zu entrichten.

Der gültige Personalausweis ist mitzubringen. Anmeldungen sind bis zum 18. März 2025 unter Email: info@geisa.de oder Telefon 036967/69-0 Stadtverwaltung Geisa unter Angabe von Vorname, Name, Geburtsdatum und Adresse möglich.