Gegen einen Mann aus Kaltenlengsfeld bestand der Verdacht, eine Cannabispflanze zu besitzen.
Mit einem richterlichen Beschluss durchsuchten Polizisten das Wohnhaus und stellten eine ca. 70 cm große Cannabispflanze sowie weitere unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Dinge fest und beschlagnahmten diese.
Gegen den Mann leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.