Landrätin Peggy Greiser schwört vor dem nahenden Osterfest noch einmal alle Bürgerinnen und Bürger auf soziale Enthaltsamkeit auch an den Feiertagen ein.
„Gerade bei uns im ländlichen Raum sind Werte wie Familie besonders wichtig. Aber dieses Osterfest wird leider ein anderes als sonst. Wir alle müssen unsere sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum reduzieren“, so die Landrätin.
Das gemeinsame Festessen oder die Eiersuche sollten nur innerhalb der Kernfamilie, also innerhalb des Hausstandes, stattfinden. Darauf haben sich auch die Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin geeinigt. Bürgerinnen und Bürger seien demnach aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.
Das betreffe Ostertreffen mit Verwandten genauso wie die Grillparty mit Freunden. Kontakte zu Großeltern sollten generell vermieden werden, da diese zur Risikogruppe gehören – sofern diese nicht im selben Haushalt leben.
Eine klare Warnung spricht die Landrätin auch an Vereine aus, die zu Ostern Hütten öffnen oder andere Angebote mit Publikumsverkehr anpreisen.
„All diese Angebote stellen klare Ordnungswidrigkeiten dar und werden geahndet. Ja nach Fall seien hier Bußgelder von 1.000 bis 2.500 Euro möglich“, so die Landrätin. „Ich weiß, was unsere Vereine ehrenamtlich leisten, aber wir können und werden in dieser Zeit keine Nachsicht walten lassen. Es geht um die Gesundheit unserer Bevölkerung.“
Die Landrätin appelliert daher an alle Vereine, keine derartigen Menschenansammlungen zu provozieren.
Besondere Verantwortung hätten in diesem Zusammenhang auch Gastronomen, die Speisen im Außerhaus-Service anböten.
„Unsere Gastronomen sind durch die Krise stark genug gebeutelt, deswegen würde ich mir wünschen, dass viele Menschen über die Feiertage ihr Essen in den Gasstätten und Restaurants bestellen, abholen und Zuhause verzehren“, so die Landrätin.
Rechtlich sei es zwar möglich – auch bei Bratwurstständen – Speisen bei einem Mindestabstand von zehn Metern zur Verkaufsstelle zu verzehren, aber hier könnten sich bei schönem Wetter schnell große Menschengruppen bilden. Die Folge seien Verstöße gegen die Mindestabstandsregelung und gegen das Verbot von Zusammenkünften von mehr als zwei Personen.
"In diesen Fällen sei mit Bußgeldern von 100 bis 200 Euro pro Person zu rechnen. Es wird zu Ostern verstärkte Kontrollen geben, denn das Coronavirus kennt keine Feiertage“, so die Landrätin. „Wer sich nicht an die erlassenen Regeln hält, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.“
Auch in der vergangenen Woche hat es im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen gegeben. Insgesamt stellten die kommunalen Ordnungsämter, der Vollzugsdienst des Landratsamtes und die Polizei vom 30. März bis 5. April bei 1424 Kontrollen 180 Verstöße gegen die geltenden Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen fest.
In 313 Fällen wurde kontrolliert, ob Geschäfte rechtliche Vorgaben wie Hygienevorschriften einhielten. Insgesamt erteilten die Ordnungsbehörde 156 Platzverweise und brachten 97 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige. Die entsprechenden Bußgeldverfahren laufen derzeit noch.
Besonders intensiv wurde in Meiningen (527) und Schmalkalden (460) kontrolliert.
„Ich bin weiterhin überzeugt, dass sich die große Mehrheit der Bevölkerung vorbildlich verhält. Aber das Beispiel des Landkreises Greiz zeigt, dass zwei Familienfeiern ausreichen, um gewaltige Infektionsketten in Gang zu setzen.
Mittlerweile sei der Landkreis Greiz mit mehr als 200 Infizierten der am stärksten betroffene Landkreis in Thüringen“, warnt die Landrätin.