Auch Thüringen verschärft nochmals die Corona Gesetzte im Dezember.
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Minister für Bildung, Jugend und Sport haben heute die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Anpassung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.
Treffen mit maximal fünf Personen
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf zwei Haushalte und maximal auf fünf Personen beschränkt.
Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen.
Maskenpflicht wird ausgeweitet
Das Tragen eines Mund und Nasenschutzes ist nun auch notwendig:
- in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder in denen Publikumsverkehr besteht
- unter freiem Himmel in Innenstädten an allen Orten mit Publikumsverkehr
- in der Öffentlichkeit überall, wo sich Personen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten
- vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen
- in Arbeits- und Betriebsstätten mit Ausnahme des Arbeitsplatzes, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann
- Beschränkungen im Groß- und Einzelhandel
- In Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter darf sich höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
-In Einrichtungen mit mehr als 800 Quadratmeter dürfen sich 80 Kunden aufhalten, plus einen Kunden pro 20 Quadratmeter auf der Verkaufsfläche ab 801 Quadratmeter Gesamtfläche.
Neue Eindämmungsstufen
Außerdem führt die neue Corona-Verordnung zwei weitere Eindämmungsstufen basierend auf dem Sieben-Tages-Inzidenzwert ein. Demnach sollen die zuständigen kommunalen Behörden künftig ab 100 beziehungsweise 200 Neuinfektionen (innerhalb von sieben Tagen je 100.000 Einwohner) noch striktere Regeln zur Absenkung des Infektionsgeschehens ergreifen.
Wie diese Regeln im Detail aussehen, wird in einem zusätzlichen Erlass ausgeführt, der in den nächsten Tagen veröffentlicht wird. Die bisherigen Eindämmungsstufen bei 35 und 50 Neuinfektionen binnen sieben Tage je 100.000 Einwohner bleiben bestehen.
Regeln für Weihnachten und Silvester stehen noch aus
Über die Regeln für das Weihnachts- und Silvesterfest gibt es noch keine abschließende Entscheidung.
Dafür soll das weitere Infektionsgeschehen zunächst beobachtet werden.