Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der B279 bei Bischofsheim wurde am vergangenen Montag, um 00:18 Uhr, ein Kleintransporter überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Fahrer sein Fahrzeug um 52,85%, d.h. um 1.850 kg, überladen hatte.
Des Weiteren führte er kein vorgeschriebenes Fahrtenbuch. Die Weiterfahrt wurde daraufhin zur Einbringung der Ruhezeit und zur Herstellung der zulässigen Gewichtsmasse, die für sein Fahrzeug 3.500 kg beträgt, bis zum nächsten Tag untersagt.
Neben der Zahlung einer Sicherheitsleistung erwartet den Fahrer außerdem eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.