Ein 57-Jähriger Ostheimer veröffentlichte Ende November auf eBay-Kleinanzeigen ein Inserat für den Verkauf von Eintrittskarten.
Schon kurz nach der Veröffentlichung meldete sich eine Interessentin bei ihm und beide einigten sich auf einen Verkaufspreis in Höhe von 470 Euro für drei Karten.
Im Rahmen der Korrespondenz erhielt der 57-Jährige einen Link der Käuferin zugesandt, welchen er auch anklickte. Dabei wurde er aufgefordert seine Kreditkartendaten einzugeben, damit die Käuferin ihrerseits die vereinbarte Zahlung abwickeln konnte.
Gutgläubig folgte der Verkäufer den Anweisungen und tippte seine Daten ein.
Drei Tage später meldete sich die Bank des 57-Jährigen um ihm mitzuteilen, dass insgesamt 6.000 Euro widerrechtlich von seiner Kreditkarte abgebucht worden waren. Der Geschädigte erstatte Anzeige wegen Betrugs und veranlasste die Sperrung seiner Karte.