Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Wartburgkreis neu bestellt
Das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar hat auf der Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2242), in der aktuellen Fassung den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Zuständigkeitsbereich des Wartburgkreises mit Wirkung zum 1. August 2025 für die Dauer von sieben Jahren neu bestellt.
