Das ADAC-Zebrastreifen Einmaleins: Wachsam sein bei Fußgängerüberwegen
Drei Meter lang, 50 Zentimeter breit und aus dem Straßenbild kaum mehr wegzudenken. Der Fußgängerüberweg, auch Zebrastreifen genannt, wurde am 24. August 1953 als Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit an besonders befahrenen Stellen in den Paragraph 26 der Straßenverkehrsordnung aufgenommen.
