
Europawahl & Stichwahl im Wartburgkreis – Der Personalausweis genügt
Für die Stichwahl des Landrates und auch für die Europawahl am Sonntag, 9. Juni gilt: wer die Wahlbenachrichtigungskarte verlegt oder verloren hat, kann trotzdem wählen. Es genügt, den Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen und diesen bereitzuhalten.