as Thüringer Landesverwaltungsamt hat am 10. März 2020 eine Weisung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes erlassen.
Nach dieser dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen vorerst nicht mehr stattfinden.
Für Veranstaltungen mit weniger Besuchern gelten strengste Auflagen, die von den Ordnungsämtern kontrolliert werden müssen.
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat den Erlass mit der entsprechenden Anlage heute an die – für die Genehmigung von Veranstaltungen – zuständigen Ordnungsämter der Städte und Gemeinden übermittelt.