Maskenpflicht beim Einkaufen und Nahverkehr – Tipps zum richtigen Umgang mit Masken

Gastbeitrag von Sandra Blume

Ab Freitag, 24. April gilt in Thüringen eine Maskenpflicht: beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr sollen Mund und Nase bedeckt sein.

Dies gilt übrigens nicht für Kinder unter sechs Jahren.

Auch wer im öffentlichen Raum spazieren geht, muss keine Maske tragen.

Zudem wird das Nichttragen einer Mund-Nasenbedeckung vorerst kein Bußgeldtatbestand.

Als Maske genügen auch ein Tuch oder ein Schal.

Dabei gilt grundsätzlich: ein Stoffstück vor Mund und Nase ist zunächst vor allem ein Schutz für andere, wenn aber zwei oder mehr Leute aufeinander treffen, die alle eine Maske tragen, dann sind alle besser geschützt und das Risiko gegenseitiger Ansteckung deutlich verringert.

Denn bei einer Infektion mit dem Coronavirus kann man auch schon ansteckend sein, ohne dass man Symptome aufzuweisen hat und manche Infektionen verlaufen sogar gänzlich ohne Symptomatik.

Das Tragen selbstgenähter Masken stellt bei sachgemäßer Handhabung entgegen zahlreichen, kursierenden Gerüchten (beispielsweise, dass sich unter den Masken CO² in gefährlicher Höhe konzentrieren könne) kein Risiko dar.

Denn die Atemluft gelangt über die offenen Seiten der Maske nach innen.

Komplett geschlossene Masken, wie beispielsweise Staubschutzmasken aus dem Baumarkt sind dagegen vor allem für Kinder nicht zu empfehlen.

Da die meisten Schüler auf den Öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, benötigen auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche Masken.

Vorrangig sind dafür zunächst die Eltern verantwortlich.

Tipps zum richtigen Umgang mit Masken

Auch mit Maske sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird.

Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.

Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.

Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig.

Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).

Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.