Rückzieher vom Landratsamt WAK – Keine Familientreffen zum Osterfest erlaubt

UPDATE 2.4.20

Information vom Landratsamt Wartburgkreis

Der Wartburgkreis hat soeben die Allgemeinverfügung "Private Zusammenkünfte" vom 30. März 2020 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die gestern von uns herausgegebenen Regelungen bezüglich des Osterfestes, die auf dieser Verfügung basierten, sind damit ebenfalls hinfällig.

Grund ist die Telefonkonferenz gestern Abend, in der sich die Regierungschefs der Bundesländer und die Bundeskanzlerin darauf verständigt haben, dass die Bürgerinnen und Bürger angehalten bleiben sollen, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Beabsichtigt mit der Allgemeinverfügung des Wartburgkreises war eine Erleichterung für den persönlichen Umgang in den Osterfeiertagen. Um jedoch ein landesweit einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, wird der Wartburgkreis hier keinen Sonderweg gehen.


30.3.20

Information vom Landratsamt Wartburgkreis

„Ostern wird in diesem Jahr nicht sein, wie wir das gewohnt sind“, bedauert Landrat Reinhard Krebs.

Aktuell ist jeder angehalten, physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen, außer zu den Angehörigen des eigenen Haushaltes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

Im Wartburgkreis gilt laut Allgemeinverfügung, dass auch Zusammenkünfte im privaten Bereich verboten sind.

Hier gilt, dass nur eine Person zu Besuch kommen kann. Diese darf jedoch von Personen, die in ihrem Haushalt leben, zum Beispiel von ihren Kindern oder dem Lebensgefährten, begleitet werden.

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn zusammenlebende Personen im Wald spazieren gehen. Aber was nicht geht, ist, dass man sich dort trifft und mehrere Familien diesen Osterspaziergang gemeinsam machen.