Gastbeitrag von Marlen Fischer
Eine halbe Million Euro kann die Thüringer Ehrenamtsstiftung auf Beschluss des Thüringer Landtags vom 5. Juni 2020 an Vereine im Freistaat vergeben, die unter finanziellen Engpässen aufgrund der Corona-Pandemie zu leiden haben.
Nicht wenige Vereine und gemeinnützige Organisationen in Thüringen sind durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Situation geraten. Allein durch ausgefallene Veranstaltungen fehlen Einnahmen, die sonst für ein Plus in der Vereinskasse sorgten. Hinzu kommen Ungewissheiten bezüglich weiterer Projektförderungen und der Zahlungsfähigkeit der Kommunen.
Dazu sagt Frank Krätzschmar, Vorstandsvorsitzender der Thüringer Ehrenamtsstiftung:
„Durch den Austausch mit Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen beobachten wir, dass die Akteur*innen vor Ort trotz dieser ganzen Probleme noch kreative Lösungen finden. Beispielsweise gehen sie derzeit neue Wege, um mit ihren Mitgliedern zu kommunizieren. Davor ziehen wir den Hut!
Das Hilfsprogramm zielt auf die Beseitigung einer Existenzbedrohung in Folge finanzieller Engpässe ab dem 28. März 2020 ab.“
Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 4.000 €. Der Sonderfonds für Vereine in Not kann ab sofort in Anspruch genommen werden und ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Organisationen, die nicht über hauptamtliches Personal verfügen und die keinen laufenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausführen.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung übernimmt beispielsweise anteilige Kosten für Miete, Nebenkosten sowie Internet- und Telefongebühren. Sie übernimmt Kosten für Verbrauchsmaterial, Versicherungen und Beiträge in Dachorganisationen.
Außerdem erstattet die Ehrenamtsstiftung Kosten für abgesagte Veranstaltungen und Projekte, für Instandhaltungen und für die Öffentlichkeitsarbeit.
Das Antragsformular, Kontaktdaten und weiterführende Informationen finden Sie unter
www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de