In den frühen Dienstagmorgenstunden hatte ein 36-Jähriger einen Wildunfall in der Nähe des Schwarzen Moores bei Fladungen.
Dies ist zu dieser Uhrzeit nichts Ungewöhnliches. Dass der Mann den Unfall allerdings erst am Dienstagnachmittag bei hiesiger Polizeidienststelle anzeigte, um sich eine sog. Wildunfallbescheinigung ausstellen zulassen, stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischem Jagdgesetz dar.
Dieses sieht die unverzügliche Anzeige durch den Führer eines Fahrzeuges, wenn er Schalenwild durch An- oder Überfahren verletzt oder tötet, vor. Den Mann erwartet nun eine Anzeige.