Anzeige wegen gemeinsamer Gartenarbeit – Gegen Infektionsschutzgesetz verstoßen

Gegen 14.00 Uhr wurde mitgeteilt, dass sich auf einem Grundstück in Willmars mehrere Personen aufhalten und Gartenarbeiten durchführen.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die angetroffenen Personen aus mehr als 2 Hausständen stammten und somit gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben. Sie wurden aufgefordert, sich bei der Fortführung der Arbeiten an die entsprechenden Beschränkungen zu halten.

Gegen alle Personen wurde Anzeige erstattet.