Veterinäramt warnt vor Geflügelpest – Hausgeflügel in geschlossene Ställe

Gastbeitrag von Christopher Eichler 

Die Geflügelpest befindet sich derzeit europa- und deutschlandweit auf dem Vormarsch. An der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste wurden schon viele tausend verendete Wildvögel gefunden. Dazu kommt es auch vermehrt zu Geflügelpestnachweisen in Hausgeflügelbeständen – bis 6. Januar 2021 waren es deutschlandweit 32 Nachweise.

Am 6. Januar 2021 trat nun auch der erste Fall in einem Hausgeflügelbestand in Mühlhausen (Thüringen) auf.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, hat am 7. Januar 2021 eine Allgemeinverfügung mit folgenden Inhalten veröffentlicht:

Es wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln (Hausgeflügel) in nachfolgend aufgeführten Gemeinden bzw. Ortsteilen
- Breitungen (ohne Höfe Winne und Farnbach)
- Schmalkalden (nur Ortsteil Wernshausen einschließlich Zwick)
- Schwallungen (ohne Ortsteile Zillbach, Schwarzbach und Eckardts)
- Wasungen (ohne Ortsteile)
- Meiningen einschließlich Ortsteil Walldorf, aber ausgenommen Ortsteile
Wallbach, Dreißigacker, Stepfershausen, Herpf und Henneberg
- Untermaßfeld
- Obermaßfeld-Grimmenthal
- Ritschenhausen
- Einhausen
- Belrieth
- Vachdorf
- Leutersdorf
- Bettenhausen als Ortsteil der Gemeinde Rhönblick
- Bibra als Ortsteil der Gemeinde Grabfeld
- Wolfmannshausen als Ortsteil der Gemeinde Grabfeld
- das Gebiet im Radius 1 km um den „Bodenweg“ in Dillstädt

die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen anzuzeigen.

Die Nutzung von natürlichem Gewässer als Auslauf für Hausgeflügel ist im gesamten Landkreis Schmalkalden-Meiningen verboten.

Die Fütterung von Hausgeflügel im Freien ist im gesamten Landkreis Schmalkalden-Meiningen verboten.

Bei Auffälligkeiten im Hausgeflügelbestand (z. B. vermehrte Todesfälle, Rückgang der Legeleistung etc.) ist in jedem Fall der Tierarzt hinzuzuziehen; ein Verdacht ist labordiagnostisch abzuklären.

Um die Geflügelbestände im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu schützen, ordnet der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung also die risikoorientierte Aufstallung von Hausgeflügelbeständen an. Dies betrifft insbesondere Haltungen im Gebiet entlang der Werra sowie Orte, in denen sich größere Hausgeflügelbestände befinden.

Von einer kreisweiten Aufstallungsanordnung wird derzeit abgesehen. Unter eine Aufstallung versteht man eine Unterbringung von Geflügel im Stall oder in einer Voliere, die zu den Seiten hin und nach oben über eine Abdeckung verfügt, die gegen Einträge gesichert ist.

Weiterhin ist durch alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis sicherzustellen, dass nicht im Freien gefüttert wird, um keine Wildvögel anzulocken. Außerdem ist es landkreisweit untersagt, Hausgeflügel auf natürlichen Gewässern schwimmen zu lassen beziehungsweise ihm Auslauf zu gewähren.

Sollten vermehrte Todesfälle oder sonstige Auffälligkeiten auftreten, ist der Tierarzt hinzuzuziehen. Erneut sei daran erinnert, dass jede Haltung von Geflügel unserem Fachdienst anzuzeigen ist.

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 8. Januar 2021. Der vollständigen Text ist auf der Homepage des Landratsamtes: www.lra-sm.de zu finden.

Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Tel. 03693 / 485-8163, -8164 oder -8165 zur Verfügung.