In einem Supermarkt in Ostheim v.d.Rhön fiel ein 71-jähriger auf, der lediglich eine einfache Maske trug, die zudem nur seinen Mund bedeckte.
Als das Supermarktpersonal ihn darauf hinwies, dass eine FFP2-Schutzmaske vorgeschrieben ist, wurde er ärgerlich und weigerte sich zuerst, den Markt zu verlassen. Eine Mitarbeiterin verständigte nun die Polizei, woraufhin der Mann sich doch hinaus begab und kurz darauf mit einer geforderten Maske zurückkam.
Allerdings saß diese wiederum nicht über Mund und Nase. Auch gegenüber den Polizeibeamten war der Rentner uneinsichtig und weigerte sich, die Mund-Nasen-Bedeckung vorschriftsmäßig zu tragen. Darum wurde er letztendlich des Geschäftes verwiesen und bekam vom Marktleiter ein Hausverbot ausgesprochen.
Außerdem folgt eine polizeiliche Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.