Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat auf die neue Rechtslage im Bund und in Thüringen reagiert und eine angepasste 13. Allgemeinverfügung vom 24. April 2021 erlassen.
Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Verlängerung der bisher im Landkreis separat geregelten Maßnahmen.