Per Post erhielt eine 54-Jährige eine letzte Mahnung eines schwedischen Zahlungsanbieters.
Angeblich hätte sie Waren eines Versandhandels in Höhe von 123 € nicht bezahlt. Die Dame gab an zwar Kundin bei dem Zahlungsanbieter zu sein, allerdings habe sie niemals eine Bestellung bei dem in der Mahnung angegebenen Versandhaus getätigt.
Die Geschädigte erstattete Anzeige wegen Fälschung ihrer persönlichen Daten.