Gastbeitrag von Christopher Eichler
Mehrere Förderbescheide über insgesamt 157,7 Millionen Euro für den Glasfaserausbau im Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat die Thüringer Glasfasergesellschaft (TGG) am Donnerstag erhalten.
91,4 Millionen Euro stammen aus dem neuen „Graue-Flecken“-Programm des Bundes und wurden vom zuständigen Projektträger des Bundes, PricewaterhouseCoopers (PwC), übergeben.
Der Freistaat Thüringen ergänzt die Finanzierung des Projekts mit weiteren 66,3 Millionen Euro, die von Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee übergeben wurden.
Mit der Realisierung des Projektes sollen nach aktuellem Stand 26.486 Haushalte, 2.780 Unternehmen sowie 592 öffentliche Einrichtungen sowie 40 Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Die Förderanträge für insgesamt vier Regionen des Landkreises hatte die TGG Anfang Dezember 2021 gestellt. Die ersten Bauarbeiten für das Projekt werden nach dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren voraussichtlich im kommenden Jahr starten.
„Das Vorhaben ist ein Meilenstein für den Breitbandausbau im Landkreis Schmalkalden-Meiningen“, sagte Tiefensee.
Es handele sich um eine der größten Breitbandinvestitionen in einem Thüringer Landkreis überhaupt. Damit werde die gesamte Region nun systematisch mit superschnellem Internet versorgt.
„Möglich gemacht hat das nicht zuletzt die Gründung der Thüringer Glasfasergesellschaft, die die komplizierten Förderverfahren für den Landkreis und die Kommunen übernimmt. Sie wird dazu beitragen, die Prozesse zu beschleunigen und die gesamte Planung und den Ausbau aus einer Hand abzuwickeln“, so der Minister.
Projektzuschnitt, Förderzahlen und Erschließungsplanungen können sich allerdings noch einmal verändern, wenn private Telekommunikationsunternehmen ihr Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau glaubhaft machen.
Allerdings lege der Freistaat dann auch Wert auf flächendeckende Ausbauansagen, sagte Tiefensee weiter.
„Ein Herausschneiden der rentierlichsten Ausbaugebiete würde nicht nur den Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand für die unterschiedlichen Bauprojekte erhöhen, sondern die Erschließung der restlichen Fläche noch ineffizienter machen.“
„Wir sind sehr stolz darauf, dass wir als Pilot-Landkreis in enger Zusammenarbeit mit dem Land und unseren Kommunen unser Internet auf die Überholspur bringen können“, sagte Schmalkalden-Meiningens Landrätin Peggy Greiser.
„Schnelles Internet ist heute längst ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität und natürlich auch für die wirtschaftliche Entwicklung – gerade in ländlichen Regionen.
Aber auch wenn wir über die Digitalisierung in Schulen reden – und da zählen wir ebenfalls zu den Vorreitern in Thüringen – setzt uns die Internetanbindung vor Ort oftmals noch Grenzen, die wir alsbald überwinden wollen. Leistungsstarke Glasfasernetze sind der Schlüssel zur zukunftsfesten Digitalisierung.
Der Glasfaserausbau hier im Landkreis trägt somit zur Entwicklung unserer gesamten ‚Prachtregion‘ bei. Insbesondere freuen wir uns auch darüber, dass aufgrund der aktuellen Marktentwicklung verschiedene Telekommunikationsunternehmen Interesse am eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau signalisiert haben.
Wir wollen diesen eigenwirtschaftlichen Ausbau optimal mit dem geförderten kombinieren, um unseren gesamten Landkreis so flächendeckend zu erschließen. Das spart am Ende Steuergeld und bringt zeitliche Vorteile mit sich. Wir hoffen, dass erste Ausbaumaßnahmen bereits in diesem Jahr beginnen können.“
Bislang hatten lediglich mehrere kleinere Regionen im Landkreis Bundesförderung im Rahmen des „Weiße-Flecken“-Programms beantragt, die Antragsverfahren aber (bis auf Oberhof und Floh-Seligenthal) noch nicht zum Abschluss bringen können – u.a. wegen zusätzlicher Eigenausbauankündigungen privater Telekommunikationsunternehmen, die jeweils einen Neustart der Förderverfahren nach sich ziehen.
Aus diesen Gründen hatten mehrere Gemeinden und der Landkreis Mitte 2021 den Plan gefasst, ein komplett neues Antragsverfahren im Rahmen des neu aufgelegten „Graue-Flecken“-Förderprogramms über den gesamten Landkreis zu starten und dafür die Dienste der TGG in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Projekt in Schmakalden-Meiningen nimmt die Thüringer Glasfasergesellschaft nun offiziell ihre Arbeit auf, die im vergangenen Jahr unter dem Dach des Kommunalen Energiezweckverbands (KET) und der Kommunalen Energie-Beteiligungsgesellschaft Thüringen (KEBT) gegründet worden war.
Das Wirtschaftsministerium hatte die Idee für eine solche Einrichtung von Anfang an unterstützt und wird auch die künftige Arbeit der TGG intensiv begleiten.
Ziel der TGG sei es, Planung, Ausbau und den künftigen Betrieb der geförderten Breitbandinfrastruktur zentral und koordiniert umzusetzen und die Kommunen und Landkreise von den teils hochkomplexen, administrativ und finanziell anspruchsvollen Förderverfahren zu entlasten.
Die Gesellschaft wird dabei auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen für Kommunen tätig, die für ihr Gebiet den Breitbandausbau vorantreiben wollen, dies aber nicht selbst in die Hand nehmen können oder wollen. Eine Pflicht, die Dienste in Anspruch zu nehmen, besteht für Thüringer Kommunen nicht.
Den geförderten Breitbandausbau setzt die TGG in der Regel im sogenannten „Betreibermodell“ mittels Förderung durch Bund und Land um, wobei das entstehende Glasfasernetz im Eigentum der Gesellschaft verbleibt.
Die TGG kümmert sich langfristig um dessen Erhaltung und Vermarktung. Der Betrieb wird im Rahmen der üblichen Förderverfahren an private Telekommunikationsunternehmen ausgeschrieben.
Hintergrund: Graue-Flecken-Programm
Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland auch abseits der großen Ballungsräume voranzutreiben, hat der Bund das „Graue-Flecken“-Förderprogramm aufgelegt. Im Rahmen dieses Programms stellt der Bund für die Unterstützung des Breitbandausbaus aktuell rund 12 Milliarden Euro bereit.
Für Thüringen wird von etwa 200.000 förderfähigen Haushalten im „Graue-Flecken“-Programm ausgegangen, die in den nächsten Jahren gefördert erschlossen werden könnten.
Von dem Programm profitieren zunächst alle Endkunden, die derzeit über eine Downloadrate von weniger als 100 MBit/s verfügen. Unabhängig von dieser so genannten Aufgreifschwelle sind dabei sozioökonomische Schwerpunkte (u.a. Schulen, Behörden, Krankenhäuser, Verkehrsknotenpunkte usw.) und Gewerbegebiete bereits heute auch oberhalb dieser Grenze förderfähig.