Pakete von der Singlebörse – keine Ware, aber Mahnung

Eine Mahnung von einem großen Versandhandel über einen Betrag in Höhe von ca. 65 Euro erhielt im Februar ein 56-Jähriger aus Fladungen.

Da er bei dem betreffenden Unternehmen aber weder eine Bestellung aufgegeben habe, noch dort ein Kundenkonto besitze, erstatte er Anzeige bei hiesiger Polizeidienststelle.

Im Rahmen der Anzeigenerstattung gab er an, Ende letzten Jahres über eine Singlebörse eine Dame kennengelernt zu haben, die ihn bat, einige Pakete für sie anzunehmen.

Der 56-Jährige willigte ein und so erreichten ihn Anfang Februar neun Pakete von verschiedensten Onlinehändlern, die er wunschgemäß an eine von der Dame genannten Adresse weiterleitete.

Vermutlich steht dies mit dem Erhalt der Mahnung in Verbindung. Weitere Ermittlungen folgen.