Frist läuft – Jetzt für den 15. Denkmalpreis in Schmalkalden-Meiningen bewerben

Gastbeitrag von Christopher Eichler

Denkmale sind beliebte Ausflugsziele – gerade auch von Touristen. Egal ob Burgen, Schlösser, Gärten aus vergangenen Tagen – jedermann kennt sie: Die geschichtsträchtige Wartburg in Eisenach, der ehrwürdige Zwinger in Dresden oder der malerische Landschaftsgarten in Wörlitz.

Auch im Landkreis locken das Meininger Schloss Elisabethenburg und das Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden jedes Jahr tausende Besucher an.

Doch inmitten der Dörfer und Kleinstädte unserer Prachtregion gibt es auch jenes gebaute Erbe, das allzu oft übersehen wird – die vielen traditionsreichen Gebäude, Brücken, Hofanlagen, Stadtmauern und Brunnen, die uns seit Jahrhunderten treu zu Diensten sind und unsere Lebensumwelt bis heute prägen.

Der Bau- und Kunstdenkmalbestand des Landkreises zählt gegenwärtig mehr als 60 Denkmalensembles und rund 2.500 Einzeldenkmale. Darunter zahlreiche Kirchen, Fachwerkhäuser, Villen und Gärten.

Doch wer beachtet, ja denkt an sie im Alltag? Meist nur die Menschen, die in ihnen wohnen. Aber auch diejenigen, die unser historisches Erbe im Privaten oder in Vereinen pflegen und erhalten; die der Verwahrlosung und dem Verfall Einhalt gebieten und damit die stummen Zeugen unserer Vergangenheit für künftige Generationen bewahren.

Stille Retter und Bewahrer

An diese stillen Retter und Bewahrer verleiht der Landkreis Schmalkalden-Meiningen jährlich den Denkmalpreis als öffentliche Danksagung. 70 Bürgerinnen und Bürger wurden in den vergangenen 14 Jahren für ihre besonderen Leistungen und ihr persönliches Engagement auf dem Gebiet der Denkmalpflege gewürdigt.

Auch dieses Jahr wird Landrätin Peggy Greiser die Ehrung vornehmen. „Mit dem jährlich ausgelobten Preis ehren wir engagierte Menschen, die ihrem Denkmal wieder zu alter Schönheit verhelfen und somit ein Stück regionale Identität erhalten“, so Landrätin Peggy Greiser.

Einige wenige Grundvoraussetzungen sind dabei zu beachten: Die Arbeiten dürfen maximal vier Jahre zurückliegen, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen, oder die denkmalschutzrechtliche Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

Hingegen spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handelt.

„Bewerben Sie sich jetzt! Geben Sie Ihrem Denkmal das Licht der Öffentlichkeit und lenken Sie damit einmal mehr das Interesse der Menschen auf unsere großen Schätze des Alltags“, animiert die Landrätin zur Teilnahme.

Die Bewerbungsfrist für den 15. Denkmalpreis läuft bereits!

Egal, ob klein oder groß; mittelalterlich, barock oder historistisch; prachtvoll oder profan – jede Art von Baudenkmal oder Bestandteil eines Denkmalensembles hat die Chance auf die Verleihung des Denkmalpreises 2022. Auch der Denkmalbeirat des Landkreises ruft alle Denkmalenthusiasten und -eigentümer dazu auf, sich bis zum 30.09.2022 schriftlich mit ihrem Beitrag zu bewerben.

Folgendes ist bei der Bewerbung zu beachten:

1. Die Bewerbungsmappe kann formlos eingereicht werden. Folgende Angaben sollten allerdings nicht fehlen: Der Name der Eigentümer/Bewerber und die Adresse des Denkmalobjektes. Sofern bekannt: Angaben zum Baujahr und der Objektgeschichte

2. Das Jahr der Fertigstellung der (Teil-)Sanierung, Restaurierung oder Rekonstruktion

3. Informationen über Besonderheiten am Objekt

4. Das Aktenzeichen der denkmalrechtlichen Erlaubnis oder der Baugenehmigung

5. Ein Arbeitsbericht (Ablauf, z.B. schwierige Arbeitsschritte während der Bauarbeiten…) mit Fotos zur Vorher-Nachher-Situation, Mindestformat 13 x 18 cm (fehlt dieser Teil, kann keine Bewertung vorgenommen werden)

6. Auflistung der beteiligten Handwerker, Restauratoren, Architekten, Ingenieure

Bewerbung abschicken an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
FD Bauaufsicht
Untere Denkmalschutzbehörde
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

Der ehrenamtliche Denkmalbeirat des Landkreises (www.lra-sm.de) trifft aus allen Einsendungen eine Vorauswahl. Anschließend kürt eine fachkundige, unabhängige Jury die Gewinner.

Entscheidend für die Bewertung sind das erreichte Gesamtresultat und die Qualität der Sanierung, Restaurierung oder Konservierung. Doch auch die Nutzung und der Umgang mit dem Gebäude sowie regionale Besonderheiten fließen in das Urteil der Jury ein.

Die Preisverleihung erfolgt in Abhängigkeit von den geltenden Corona-Regeln zum Jahresende. Prämiert werden maximal sechs herausragende Restaurierungen und Sanierungen, das Preisgeld beträgt 500 Euro pro Preis.