Gelegentlich beschallt ein 60-Jähriger aus Ostheim seine Nachbarschaft mit musikalischen Gesangseinlagen. Diese Darbietungen empfinden aber nicht alle Zuhörer als angenehm, so auch am späten Montagabend.
Telefonisch ging erneut eine Beschwerde über den Hobby-Sänger ein. Bei Eintreffen der Streife konnte die Musik von den Beamten wahrgenommen werden.
Der Betroffene saß in der Küche vor seinem Radio und lauschte den Klängen. Auf Ansprache räumte er ein, dass er bei guten Liedern gerne mal die Lautstärke aufdreht.
Da es ist der Vergangenheit schon öfter zu solchen Vorfällen kam und der 60-Jährige die Nachtruhe seiner Nachbarn störte, folgt nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen unzulässigem Lärm.
Auch aus Oberstreu ging eine Beschwerde über unerträglich laute Musik aus einem Wohnanwesen bei hiesiger Polizeidienststelle ein. Gegen 23.30 Uhr suchten die Beamten die Anschrift auf. Beim Eintreffen konnte die laute Musik aus dem Obergeschoss des Hauses wahrgenommen werden.
Die Streife versuchte mittels Klingeln auf sich aufmerksam zu machen, da dies zu keinerlei Reaktion führte klopften sie im Erdgeschoss an die Fenster. Nach kurzer Zeit öffnete der Sohn der Betroffenen und zeigte sich äußerst unkooperativ.
Erst nach einer weiteren Diskussion setzte er sich nach oben in Bewegung um die Musik aus der Etage seiner Mutter auszuschalten. Auch in diesem Fall folgt eine Anzeige wegen Ruhestörung.