Medizin-Stipendium des Landkreises Schmalkalden-Meiningen geht in die nächste Runde

Gastbeitrag von Tina Kwiatkowski

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bietet als einziger Landkreis in Thüringen auch weiterhin ein eigenes Stipendienprogramm für Humanmediziner an.

Wer Medizin studiert und im Anschluss im Landkreis Schmalkalden-Meiningen tätig sein möchte, kann sich ab sofort für das neue Medizin-Stipendium des Kreises bewerben.

Das Bewerbungsformular steht online unter www.lra-sm.de zum Abruf bereit. Die nächsten drei Stipendien werden zum Wintersemester 2024/25 vergeben. Eine Antragsstellung ist bis zum 31. Juli 2024 möglich.

Sollte es Bewerber geben, denen zu diesem Zeitpunkt noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt, kann diese noch bis zur Bescheiderteilung nachgereicht werden.

„Mit unserem Stipendienprogramm wollen wir Medizinstudenten aus der Region dafür gewinnen, sich für eine berufliche Existenz in der Heimat zu entscheiden. Langfristig wollen wir auf diese Weise einen Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unserer ländlich geprägten Region leisten“, erklärt Landrätin Peggy Greiser.

„Auch unser Landkreis bleibt vom immer problematischer werdenden Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich nicht verschont. Deswegen ist es wichtig, jetzt gegenzusteuern. Unsere Erfahrungen mit dem Stipendium seit seiner Einführung vor zwei Jahren bestätigen uns, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.“

Im vergangenen Jahr konnte der Landkreis drei Stipendien für Medizinstudenten vergeben. Eine von ihnen ist Emma Sophie Schäfer aus Floh-Seligenthal, die ihr Abitur am Philipp-Melanchthon-Gymnasium in Schmalkalden mit einem bemerkenswerten Notendurchschnitt von 1,0 abgelegt hatte und seit dem Wintersemester 2023/24 in Jena Humanmedizin studiert.

„Ich fahre jede Woche nach Hause, habe meinen Lebensmittelpunkt hier. Und so soll es auch bleiben“, sagt die Studentin, die sich ihrer Heimat sehr verbunden fühlt, ihre berufliche Zukunft in der Region sieht und dankbar für die finanzielle Unterstützung in Form des Landkreis-Stipendiums ist.

Ebenso wie Ida Svea Fischer aus Zella-Mehlis und Theresa Zöller aus der Gemeinde Rhönblick, die das Stipendium ebenfalls erhalten.

Die Richtlinie für das Medizin-Stipendium, die ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises (www.lra-sm.de) zum Download zur Verfügung steht, sieht vor, dass jährlich bis zu drei Studentinnen und Studenten ein Stipendium von jeweils monatlich 500 Euro erhalten – und das bis zu fünf Jahren.

Im Gegenzug verpflichten sich die Medizinstudenten nach dem Studium eine Hausarztpraxis im Landkreis zu gründen oder zu übernehmen und wenigstens fünf Jahre hier als Allgemeinmediziner tätig zu sein.

Alternativ ist es auch möglich, als Mediziner im Gesundheitsamt des Landkreises mindestens für die gleiche Zeitdauer zu arbeiten.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer deutschen Universität oder im EU-Ausland die Fachrichtung Humanmedizin studieren. Vornehmlich sollten die Studierenden aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen stammen (z.B. bisheriger Wohnsitz, Schulbesuch etc.), aber auch ein Bezug zum Landkreis (z.B. ehrenamtliches Engagement, vorherige Ausbildung usw.) kann im Antrag beschrieben werden.

Die Stipendiaten sind verpflichtet, das Medizinstudium beziehungsweise die Facharztausbildung zügig zu meistern und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen.

Sie verpflichten sich, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das praktische Jahr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu absolvieren.

Welche Bewerber ein Stipendium erhalten, schlägt ein Fachgremium vor. Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen.

Antragstellung

Das Stipendium ist beim

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Büro der Landrätin
Stabsstelle Kreisentwicklung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

bis zum 31. Juli eines jeden Jahres schriftlich zu beantragen.

Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

Bewerbungsbogen
Lebenslauf
aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität und
ggf. Empfehlungsschreiben