Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Samstagmittag in Mellrichstadt wurde ebenso das mitgeführte Jagdgewehr des Geländewagen-Fahrers geprüft.
Der Jäger, welcher die Waffe zwar berechtigt besitzt und auch mitführen darf, hatte diese jedoch nicht entladen.
Bei der Überprüfung des Ladezustandes war das gefüllte Magazin eingeführt und eine Patrone im Lager, das Gewehr befand sich somit in einem schussbereiten Zustand.
Insofern das bei der Jagd erlaubt ist, stellt es für den nicht ortsansässigen Jäger im Ortsbereich von Mellrichstadt einen Verstoß nach dem Waffengesetz dar, welchem er sich nun stellen muss.
Die Polizei Mellrichstadt bittet Waffenbesitzer, Sportschützen sowie auch Jäger, sich mit den Vorschriften und Regelungen des Waffengesetztes insbesondere beim Mitführen in der Öffentlichkeit aufzuklären.
Ein solcher Verstoß des Ladezustandes im Bereich der PI Mellrichstadt stellte ausdrücklich einen Ausnahmefall dar.