Kostenlose Nutzung: MelBA-online vereinfacht Meldungen im Artenschutz

Gastbeitrag von Jennifer Schellenberg

Für mehr Artenschutz und weniger Bürokratie steht in Thüringen ab sofort das Online-Portal „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“, kurz MelBA-online, zur Verfügung.

Wer eine geschützte Tier- oder Pflanzenart hält oder die Haltung beendet, muss dies der zuständigen unteren Naturschutzbehörde melden. Dies betrifft beispielsweise Chamäleons, Griechische Landschildkröten oder Graupapageien.

Für den Kauf oder Verkauf vieler streng geschützter Arten ist zudem eine Genehmigung in Form einer EU-Bescheinigung erforderlich. Das gilt auch für Teile und Erzeugnisse dieser Arten, etwa Felle, Häute oder Rohelfenbein. Die notwendigen Meldungen und Anträge können nun digital über MelBA-online eingereicht werden.

Kostenlose Nutzung ohne zusätzliche Software

Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie andere Einrichtungen können sich kostenlos im Portal registrieren. Eine zusätzliche Softwareinstallation ist nicht erforderlich.

Über MelBA-online lässt sich beispielsweise mitteilen, welche und wie viele geschützte Tiere gehalten oder abgegeben werden. Auch Nachwuchs, ein Umzug des Tieres oder das Ende der Haltung können digital gemeldet werden.

Die Meldepflichten bleiben unverändert bestehen. Das neue Online-Verfahren erleichtert jedoch die Übermittlung der erforderlichen Angaben.

In der übersichtlichen Benutzeroberfläche können für jedes Tier die entsprechenden Informationen eingetragen und Herkunftsnachweise hinterlegt werden. Der eigene gemeldete Tierbestand ist jederzeit abrufbar.

Anträge mit wenigen Mausklicks einreichen

Es können auch Anträge auf Genehmigungen für den Verkauf geschützter Arten über MelBA-online gestellt werden. Sind die Tiere bereits im Portal erfasst und liegen alle Voraussetzungen vor, ist die Antragstellung mit wenigen Mausklicks möglich.

Für die Verwaltung bietet das neue Verfahren ebenfalls Vorteile. Die zuständigen Behörden erhalten an zentraler Stelle einen besseren Überblick über die gemeldeten geschützten Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Dadurch können sie leichter den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus internationalen Vereinbarungen wie dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen ergeben.

MelBA-online leistet damit einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Verfahren. Meldungen zu Tierbeständen und Antragsunterlagen können weiterhin auch per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Eine Anleitung zur Nutzung von MelBA-online ist direkt im Programm hinterlegt. Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde wenden.

Zugang zu MelBA-online Thüringen: https://melba.thüringen.de