Auf einem sogenannten E-Scooter wurde in der Nacht vom 25.09.2020 auf den 26.09.2020 ein 25-jähriger Afghane festgestellt.
Polizeibeamte kontrollierten den Mann mit dem Elektrokleinstfahrzeug in der Henneberger Straße, da an dem Gefährt keine vorgeschriebene Versicherungsplakette angebracht war. Tatsächlich bestand auch kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Zudem stellte sich heraus, dass der Roller die Anforderungen für ein fahrerlaubnisfreies Führen nicht erfüllte, da er auf immerhin 30 km/h beschleunigen konnte. Einen Führerschein besaß der Afghane nicht.
Im Rahmen der Kontrolle mussten die Beamten außerdem feststellen, dass der Fahrer deutlich alkoholisiert war. Mit 1,62 Promille im Vortest wurde eine Blutentnahme erforderlich. Anschließend wurde der Scooter vorläufig sichergestellt.
Der polizeibekannte Rollerfahrer muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Zulässig ist das Führen solcher Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum nur unter Beachtung der Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Diese kann im Internet eingesehen werden.
Nach sukzessivem Aufkommen dieser Gefährte muss die Polizei jedoch regelmäßig Verstöße registrieren, wobei es häufig insbesondere an der Straßenzulassung und dem damit verbundenen Versicherungsschutz mangelt. Ein Ermessensspielraum hinsichtlich der Verfolgung der Verstöße obliegt der Polizei im Übrigen nicht.